Hallo,
hier nach
LAG Mainz 14.3.2002, 1 Sa 1433/01
hat man max. 10 Monate Zeit, eine Korrektur seines Arbeitszeugnisses zu verlangen.
Ich ging von max. 6 Monaten aus. Finde aber kein Urteil! Vllt irre ich mich auch.
Wisst ihr da bitte mehr?
Danke Euch.
VG