Autor Thema: Zahlung Zulage für Funktion ständige Vertretung der Hortleitung  (Read 2175 times)

Ole

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komplizierter Sachverhalt, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Eine Erzieherin soll ab 01.10.19 die Funktion als ständige Vertretung der Hortleitung bekommen. Die Erzieherin macht zeitgleich jedoch erst die Qualifizierung dazu. Bekommt sie trotzdem schon die Zahlung der Zulage zur S 15?

Spid

  • Gast
Nein, eine Zulage ist nicht vorgesehen. Sie ist dann in S15 eingruppiert.

Ole

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Auch wenn sie die Qualifikation dazu noch nicht hat?

Spid

  • Gast
Eine Qualifikation ist tariflich nicht gefordert und damit für die Eingruppierung unbeachtlich.