Autor Thema: Anerkennugng von Überstunden  (Read 2956 times)

Phil10

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Anerkennugng von Überstunden
« am: 27.09.2019 07:49 »
Guten Morgen,

ich hoffe, jemand kann mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Dem Bürgermeister meiner Gemeinde wurden die Verwaltungsangelegenheiten der Jagdgenossenschaft mittels Vereinbarung übertragen. Da dies keine originäre Aufgabe der Gemeinde ist, erhält die Gemeinde hierfür eine jährliche Verwaltungskostenpauschale.

Nun wurde intern jemand gesucht, der diese Aufgabe neben seinem Sachgebiet zusätzlich übernimmt.

Ich habe Interesse an dieser Aufgabe bekundet, möchte jedoch hierfür einen finanziellen Ausgleich haben.
Zunächst stand im Raum, dass ich diese Aufgabe "privat" erledige und bei der Jagdgenossenschaft als geringfügig Beschäftigter geführt werde. Die Genossenschaft beschloss jedoch, die Verwaltungskostenpauschale der Einfachheit halber weiterhin an die Gemeinde zu zahlen.
Nun soll ich die Aufgabe dienstlich übertragen bekommen. Meine Arbeitszeit beträgt zurzeit 100%, wodurch die Mehrarbeit ausscheidet.

Welche Möglichkeiten bietet hier der TVÖD?
Rechtfertigt die zusätzliche Übertragung dieser Tätigkeit die Anerkennung von Überstunden, sodass ich bspw. monatlich eine bestimmte Anzahl an Stundenzahlen ausbezahlt wird?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe  :)

Spid

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Antw:Anerkennugng von Überstunden
« Antwort #1 am: 27.09.2019 07:53 »
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Überstunden werden mithin nicht anerkannt, sie entstehen unter den genannten Umständen.

Phil10

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Antw:Anerkennugng von Überstunden
« Antwort #2 am: 27.09.2019 07:59 »
Danke Spid.

Was würde das für die Praxis bedeuten?

Muss der Arbeitgeber die Arbeitsstunden wöchentlich/monatlich/etc. anorden?
Sollen die für o. g. Sachgebiet geleisteten Stunden dann separat notiert werden und einzeln geprüft werden, ob diese ausgeglichen wurden?


Spid

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Antw:Anerkennugng von Überstunden
« Antwort #3 am: 27.09.2019 08:16 »
Das ist alles tariflich völlig unerheblich. Maßgeblich ist allein die Anordnung der Arbeitsstunden durch den AG, deren tatsächliche Leistung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter und das Ausbleiben eines Ausgleichs im vorgegebenen Zeitraum. Ob der AG Dir die Arbeitsstunden per Bat-Signal im Einzelfall signalisiert oder pauschal unbegrenzt auf Lebenszeit, ist völlig unbeachtlich.

WasDennNun

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Antw:Anerkennugng von Überstunden
« Antwort #4 am: 29.09.2019 11:23 »
Zu prüfen wäre noch ob der PR diesen Anordnungen von ÜStunden zustimmen muss.

Spid

  • Gast
Antw:Anerkennugng von Überstunden
« Antwort #5 am: 29.09.2019 11:41 »
Es handelt sich unter den genannten Voraussetzungen um Überstunden, selbst wenn der PR das ausdrücklich nicht tut, sie ablehnt oder die Beteiligung versäumt wurde.