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Änderung der TD

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Berilac89:
Guten Tag,

ich bin an der Uni als nichtwissenschaftlicher Beschäftigter entsprechend der TD in eine E6 eingruppiert.
Die TD war zum Zeitpunkt meiner Einstellung sehr knapp formuliert. Ich habe meinen Fachvorgesetzten nun nach 2 Jahren gebeten die TD zu aktualisieren hinsichtlich der Aufgaben die ich von ihm übertragen bekommen habe und die sich hinter den knappen Formulierungen der "alten" TD ergeben. Das hat dazu geführt, dass die TD nun sehr ausführlich ist und vermutlich zu einer Höhergruppierung in die E9a führt, da wesentliche Merkmale enthalten sind (was mein Fachvorgesetzter auch unterstützt).
Die "neue" TD ist nun fertig um an den Dekan der Fakultät und anschließend an die Personalabteilung zu gehen (Anlass der TD: Sonstiges, Aktualisierung).

Meine Fragen sind jetzt: ist das Vorgehen so richtig und rechtens? Kann die TD so geändert werden, dass die Stelle von einer E6 auf eine E9a hochgestuft wird?


Vielen Dank!

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Sie kann regelmäßig nur durch mindestens konkludentes Einverständnis beider Arbeitsvertragsparteien stattfinden. Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen oder zu ändern.

Berilac89:
Vielen Dank für die Antwort!
Und wie verhält es sich, wenn die alte TD zu ungenaue Angaben enthält, die detailliert betrachtet in der Praxis zwingend viel umfänglicher und komplizierter sind?
Beispiel:
alte TD
Aufgabe: Bearbeiten von Proben am Gaschromatographen
Beschreibung: analysieren der extrahierten Proben und ausgeben von Ergebnissen (40%)

neue TD
Aufgabe: Bearbeiten von Proben am Gaschromatographen
Beschreibung: aufarbeiten der Probe für die Messung am GC; erstellen von Messmethoden, Kalibrierlösungen und Standards; beurteilen der Messgenauigkeit und Störfaktoren um Richtigkeit der Messergebnisse zu gewähren; entscheiden über die Wiederholung der Proben; Auswertung der Ergebnisse;... (40%)

Ich möchte damit sagen, dass die Aufgaben im wesentlichen gleich geblieben sind. Die Komplexität, die die Aufgabe mit sich bringt, ist jedoch in der alten TD nicht ersichtlich und stellt damit die realen Arbeitsabläufe nicht ausreichend dar (was vllt dazu geführt hat, dass die TD E6 ist).
Ist das dann jetzt persönliches Pech oder kann man versuchen, die PA davon zu überzeugen?

Spid:
Ich sehe nicht, daß die beiden Beschreibungen zu unterschiedlichen Eingruppierungen führen würden.

Berilac89:
Das war ja auch nur ein Beispiel. Zu der Aufgabe gehören noch wesentlich mehr Punkte.

Mal angenommen sie unterscheiden sich (in der Eingruppierung). Was dann?

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