Dazu ein Auszug aus §34 Kündigung TVöD, den ich gerade im TVöD gefunden habe:
(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte
Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die
Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt
des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse
anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich
dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen
Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei
einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Verstehe ich Satz 4 richtig, dass der TVöD meine 11 Jahre anerkennt, die ich im TV-L erworben habe?