Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung: Einschreiben / Fax, Monatsletzter / Monatserster Folgemonat?

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ike:

--- Zitat von: Spid am 28.09.2019 18:16 ---Da es sich um denselben AG handelt, hat der Wechsel keinen Einfluss auf die JSZ. Regelmäßig ist auch eine Kündigung nicht erforderlich.

--- End quote ---

Gbit es eine Quelle dafür, dass keine Kündigung nötig ist?
Ich meine, hier kann ich ja selbst auch dumme Fehler machen, wenn ich kündige bzw. eben nicht.
Alternativ kann man auch die neue Dienststelle fragen.

Spid:
Warum sollte man kündigen, wenn man weiterhin beim selben AG arbeitet?

ike:
Also:
- beides TV-L
- beides Freistaat Bayern
- aber: anderes Landesamt bzw. Mittebehörde des Freistaats.

Dann würde z.B. einfach die neue Dienststelle der alten mitteilen, dass sie mich übernommen haben!?


Nachtrag:
Es würde wohl wie hier aböaufen können:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112506.msg148200.html#msg148200

Spid:
Oder die erste Stelle, die beiden Behörden vorgesetzt ist, trifft die Entscheidung, wenn beide sich nicht einigen können.

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