Stimmt, Einladung zu einem Bewerbungsgespräch und Absage wegen Behinderung sind zwei Paar Schuhe.
Beispiel von der Freundin hat evtl. ja beides inkl. Vllt auch falsch geschrieben oder gefragt!?
Darf ein AG im ÖD einen schwerbehinderten Bewerber, von dem der AG weiß, dass der Bewerber, der nicht offensichtlich ungeeignet ist, aufgrund des Wissens über die Vorlage einer psychischen Erkrankung des Bewerbers, diesen deswegen nicht einladen? ADHS z. B. hat man ja oder man hat es nicht! D. h., dabei handelt es sich nicht um eine Erkrankung, die man während der ersten Anstellung haben konnte, die dann in einer evtl. Folgeanstellung weg und geheilt wäre. Man wäre, was im konkreten Fall auch vorliegt, entweder nicht therapiert oder sehr gut therapiert (medikamentös, verhaltenstherapeutisch eingestellt).
Es gab keinen entsprechenden Hinweis in der Anzeige. Aber das bezieht sich doch nur auf sachgrundlose Befristungen, oder!?
Evtl. diesbzgl. interessant
https://info-beihilfe.de/verbeamtung-trotz-psychotherapie/