Autor Thema: ÖD und psychische Erkrankungen  (Read 3575 times)

BVB

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ÖD und psychische Erkrankungen
« am: 29.09.2019 18:44 »
Hallo,

darf ein AG im ÖD einen Bewerber mit der Begründung ablehnen, dass dieser eine psychische Erkrankung hat?

Besten Dank.

VG

Spid

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Antw:ÖD und psychische Erkrankungen
« Antwort #1 am: 29.09.2019 18:45 »
Grundsätzlich ja.

BVB

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Antw:ÖD und psychische Erkrankungen
« Antwort #2 am: 29.09.2019 19:30 »
Gibts da auch Ausnahmen?

Oder konkrete Beispiele?

Eine Freundin war mit Sachgrund für fünf Jahre bei einem AG beschäftigt.

Sie hatte damals, vor ihrer Einstellung, ihre ADHS-Erkrankung nicht erwähnt. Im Laufe der Beschäftigung hatte sie diese Erkrankung erwähnt.

Befristung lief aus.

Paar Monate war sie arbeitslos.

Dann auf neue Stelle bei diesem AG beworben.

Sie erwähnte dieses Mal im Schreiben ihre Schwerbehinderung, ohne aber ADHS zu erwähnen.

Sie war anhand der Anforderungen aus der Anzeige nicht offensichtlich ungeeignet.

Sie erhielt gleich die Absage, ohne vorher eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch zu erhalten.

Lars73

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Antw:ÖD und psychische Erkrankungen
« Antwort #3 am: 29.09.2019 19:34 »
Stand in der Ausschreibung eine Eingenzung in der Art, dass Bewerber die bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren nicht berücksichtigt werden können?

Spid

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Antw:ÖD und psychische Erkrankungen
« Antwort #4 am: 29.09.2019 19:52 »
Die Frage, ob ein öffentlicher AG einen Bewerber wegen dessen Behinderung ablehnen darf, ist eine gänzlich andere Frage als die, ob er zuvor zum Vorstellungsgespräch hätte laden müssen.

clarion

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Antw:ÖD und psychische Erkrankungen
« Antwort #5 am: 29.09.2019 21:23 »
Hallo BVB,

in manchen Stellenausschreibungen steht, dass Bewerbungen von zuvor befristeten Beschäftigten nicht berücksichtigt werden, idR. wenn der neue Job auch befristet ist.

Ansonsten wollte man die Freundin halt nicht haben, sonst hätte man sie doch eingeladen. Sie hätte ja nichts davon gehabt, wenn sie nur Pro Forma eingeladen worden wäre.

BVB

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Antw:ÖD und psychische Erkrankungen
« Antwort #6 am: 29.09.2019 21:55 »
Stimmt, Einladung zu einem Bewerbungsgespräch und Absage wegen Behinderung sind zwei Paar Schuhe.

Beispiel von der Freundin hat evtl. ja beides inkl. Vllt auch falsch geschrieben oder gefragt!?

Darf ein AG im ÖD einen schwerbehinderten Bewerber, von dem der AG weiß, dass der Bewerber, der nicht offensichtlich ungeeignet ist, aufgrund des Wissens über die Vorlage einer psychischen Erkrankung des Bewerbers, diesen deswegen nicht einladen? ADHS z. B. hat man ja oder man hat es nicht! D. h., dabei handelt es sich nicht um eine Erkrankung, die man während der ersten Anstellung haben konnte, die dann in einer evtl. Folgeanstellung weg und geheilt wäre. Man wäre, was im konkreten Fall auch vorliegt, entweder nicht therapiert oder sehr gut therapiert (medikamentös, verhaltenstherapeutisch eingestellt).

Es gab keinen entsprechenden Hinweis in der Anzeige. Aber das bezieht sich doch nur auf sachgrundlose Befristungen, oder!?

Evtl. diesbzgl. interessant

https://info-beihilfe.de/verbeamtung-trotz-psychotherapie/