Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
ÖD und psychische Erkrankungen
BVB:
Hallo,
darf ein AG im ÖD einen Bewerber mit der Begründung ablehnen, dass dieser eine psychische Erkrankung hat?
Besten Dank.
VG
Spid:
Grundsätzlich ja.
BVB:
Gibts da auch Ausnahmen?
Oder konkrete Beispiele?
Eine Freundin war mit Sachgrund für fünf Jahre bei einem AG beschäftigt.
Sie hatte damals, vor ihrer Einstellung, ihre ADHS-Erkrankung nicht erwähnt. Im Laufe der Beschäftigung hatte sie diese Erkrankung erwähnt.
Befristung lief aus.
Paar Monate war sie arbeitslos.
Dann auf neue Stelle bei diesem AG beworben.
Sie erwähnte dieses Mal im Schreiben ihre Schwerbehinderung, ohne aber ADHS zu erwähnen.
Sie war anhand der Anforderungen aus der Anzeige nicht offensichtlich ungeeignet.
Sie erhielt gleich die Absage, ohne vorher eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch zu erhalten.
Lars73:
Stand in der Ausschreibung eine Eingenzung in der Art, dass Bewerber die bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren nicht berücksichtigt werden können?
Spid:
Die Frage, ob ein öffentlicher AG einen Bewerber wegen dessen Behinderung ablehnen darf, ist eine gänzlich andere Frage als die, ob er zuvor zum Vorstellungsgespräch hätte laden müssen.
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