Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 3115 times)

Ulli19

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Höhergruppierung
« am: 30.09.2019 08:42 »
Hallo,
ich habe zum 31.12. gekündigt und befinde mich in EG 8.

Meine Stelle wurde nun zum 01.01.2020 neu ausgeschrieben mit den gleichen Tätigkeiten mit der EG 9a.

Habe ich dann Anspruch, dass ich bereits jetzt auch in EG 9a eingruppiert werde?

Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen und eine schöne Arbeitswoche

Ulli

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 30.09.2019 08:43 »
Nein. Nichts in der Sachverhaltsschilderung deutet darauf hin.

inter omnes

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 30.09.2019 11:28 »
Ein Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen E8 und E9a bestünde nur in dem Fall, dass der AG hinsichtlich der jetzigen Eingruppierung irrt, die Stelle also nach den Grundsätzen der Tarifautomatik bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten zu einer Eingruppierung in E9a führt.

Die - allenfalls stichpunktartigen - Tätigkeitsbeschreibungen in der neuen Stellenausschreibung lassen regelmäßig aber keine Rückschlüsse diesbezüglich zu.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 30.09.2019 11:35 »
Auch ein nicht gestellter Antrag nach §29b TVÜ-VKA kann dazu führen, daß die Stelle eine auszuübende Tätigkeit beinhaltet, die zur Eingruppierung in die E9a führte, der TE jedoch in E8 eingruppiert ist.