Autor Thema: Eingruppierung Meister  (Read 2845 times)

wenwirer

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Eingruppierung Meister
« am: 30.09.2019 16:35 »
Hallo,
ich interessiere mich für Rechtsprechung zur Abgrenzung der Eingruppierung von Meistern (Gebäudetechnik o.ä.) in EG 8 bzw. EG 9a (Begriffe "große Arbeitsstätten", "besonders wichtige Arbeitsstätten", "höheres Maß an Verantwortlichkeit").
Kann mir jemand helfen?

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #1 am: 30.09.2019 16:43 »
Mutmaßlich eine entsprechende Datenbank. Schließlich gab es die Tätigkeitsmerkmale unverändert im BAT und die Rechtsprechung entsprechend umfangreich, eines der ersten BAG-Urteile dazu dürfte BAG, Urteil v. 09.11.1960 - 4 AZR 555/59.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #2 am: 30.09.2019 17:30 »
In dem Urteil von 1960 ist allerdings noch die Tarifordnung für Angestellte (TO.A) in Bezug genommen, der BAT ist erst später in Kraft getreten. Allerdings ist der unbestimmte Rechtsbegriff aus der TO.A in den BAT übernommen worden.

Ich habe eine entsprechende Datenbank genutzt, um nachzuschauen.