Hallo,
ich interessiere mich für Rechtsprechung zur Abgrenzung der Eingruppierung von Meistern (Gebäudetechnik o.ä.) in EG 8 bzw. EG 9a (Begriffe "große Arbeitsstätten", "besonders wichtige Arbeitsstätten", "höheres Maß an Verantwortlichkeit").
Kann mir jemand helfen?