Autor Thema: Bereitschaftsdienst Polizei - Tarifbeschäftigung  (Read 2386 times)

käsekuchen

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Hallo!

ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei der Polizei. Die 'Kollegen' haben mir gefallen und auch ich habe einen guten Eindruck hinterlassen.

Der Job umfasst neben einer 40h Woche in der EG 11, einen Bereitschaftsdienst.
Mich würde interessieren, wie das nun funktioniert.

Die Vergütung soll nach meinen bisherigen Recherchen min. dem Mindestlohn entsprechen und max. einem Prozentualem Anteil gerichtet an der verrichteten Arbeit. Soweit klar.
Ist die Vergütung in diesem Fall, in der EG 11 mit eingerechnet, oder kommt das als Zulage drauf?

Wie siehts mit der Zeit aus? Ist man wirklich 24h/7 Tage die Woche an einen unmittelbaren nahen Standort gekoppelt? Gibt es da gesetzliche Regelungen (die man nachlesen könnte?)

Über antworten oder Quellen, würde ich mich freuen :)


Lars73

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Antw:Bereitschaftsdienst Polizei - Tarifbeschäftigung
« Antwort #1 am: 28.09.2019 13:49 »
Geht es um Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? Im Tarifvertrag finden sich die entsprechenden Regelungen.

käsekuchen

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Antw:Bereitschaftsdienst Polizei - Tarifbeschäftigung
« Antwort #2 am: 01.10.2019 18:24 »
Ne es geht um den Bereitschaftsdienst.

Ich hab mir den Tarif Vertrag jetzt vollständig gelesen.
Unter §7 Sonderformen der Arbeit hab ich:

Zitat
Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers
außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten
Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen
gefunden.

Unter §9 Abs. 1 'd':
Zitat
Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich
48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

Bedeutet das also, wenn ich eine 40h Woche habe (regulär), darf ich max. 8h Bereitschaftsdienst machen?


Im Vertrag nicht gefunden habe ich den Aufenthaltsort. Kennt sich da jemand aus? Im Internet stand, dass sich Feuerwehrleute, Polizeibeamte oder Rettungssanitäter innerhalb von 8 Minuten zum Dienstort verfrachten müssen. Gilt diese Regel, für den Rest der Tarifbeschäftigten auch?

Lars73

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Antw:Bereitschaftsdienst Polizei - Tarifbeschäftigung
« Antwort #3 am: 01.10.2019 20:07 »
Im Durchschnitt dürfen es in Summe  "nur" 48h sein. Sowie Bereitschaftszeit/2+Arbeitszeit=tarifliche Arbeitszeit.

Bereitschaftsdienst bedeutet der Arbeitgeber gibt vor wo du die Zeit verbringen musst. Meist wird dies in der Dienststelle sein. Bzw. in unmittelbarer Nähe.

Lars73

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Antw:Bereitschaftsdienst Polizei - Tarifbeschäftigung
« Antwort #4 am: 01.10.2019 20:26 »
Wegen § 9 (1) lit. a) TV-L. Die Faktorisierung der Arbeitszeit gilt unter den dort genannten Bedingungen.

käsekuchen

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Antw:Bereitschaftsdienst Polizei - Tarifbeschäftigung
« Antwort #5 am: 02.10.2019 10:18 »
Danke Lars :)