Autor Thema: Anwesenheitspflicht der SBV  (Read 2444 times)

nirvana

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Anwesenheitspflicht der SBV
« am: 01.10.2019 10:56 »
Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß

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Antw:Anwesenheitspflicht der SBV
« Antwort #1 am: 01.10.2019 11:17 »
Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß
Dem Schwerbehindertenverteter ist Gelegenheit zu geben, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Wenn die Gelegenheit nicht wahrgenommen wird, resultieren daraus für den schwerbehinderten Bewerber keinerlei Ansprüche.