Hallo,bedeutethttps://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?Danke Euch.Gruß