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Anwesenheitspflicht der SBV

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nirvana:
Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß

TV-Ler:

--- Zitat von: nirvana am 01.10.2019 10:56 ---Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß

--- End quote ---
Dem Schwerbehindertenverteter ist Gelegenheit zu geben, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Wenn die Gelegenheit nicht wahrgenommen wird, resultieren daraus für den schwerbehinderten Bewerber keinerlei Ansprüche.

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