Autor Thema: Wie lange kann sich AG zeitlassen für eine Umsetzung nach Auswahlverfahren  (Read 2942 times)

MAD

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Hallo Forum,
ich habe folgende Frage und vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Ich habe mich intern als Angestellter auf eine höherwertige Stelle beworben und habe das Auswahlverfahren gewonnen. Die Stelle war im Ausschreibungstext mit "wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausgeschrieben. Die zu besetzende Stelle ist auch frei also nicht besetzt.

Wie lange kann sich der AG zeitlassen um mich auf die Stelle zu setzen. Derzeit warte ich schon mehr als zwei Monate und es passiert nichts. Gibt es eine Frist bis wann eine Umsetzung erfolgen muss? Immerhin geht es ja auch um finanzelle Nachteile  ;D


Spid

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MrRossi

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Welche Nachteile?

nichts_tun

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Dir sollen andere, höherwertige, auszuübende Tätigkeiten übertragen werden. Zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, steht im Ermessen des AGs. Vermutlich soll ein Nachfolger für dich noch gefunden werden.

Welche finanziellen Nachteile drohen?

MAD

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Auf der neuen Stelle werde ich höher eingruppiert. Da sehe ich schon finanzielle Einbußen

Chrille1507

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Auf der neuen Stelle werde ich höher eingruppiert. Da sehe ich schon finanzielle Einbußen

Aber du übst die Tätigkeit ja noch nicht aus. Wie sollen Dir also finanzielle Einbußen entstehen?

MAD

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Danke für eure Antworten....

 :)

dahofa

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Auf der neuen Stelle werde ich höher eingruppiert. Da sehe ich schon finanzielle Einbußen

Aber du übst die Tätigkeit ja noch nicht aus. Wie sollen Dir also finanzielle Einbußen entstehen?
Also mir persönlich ist es schon lieber, eher früher als später höhergruppiert zu werden.

nichts_tun

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Das mag sein, aber finanzielle Einbußen drohen deswegen nicht.