Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Urlaubssperre Wahlhelfer

(1/2) > >>

Hörnchen:
Hallo,

bei uns in der Verwaltung kam das hier für anstehende Wahlen in NRW 2020 [gekürzt]:

[...] Sie sind als Wahlhelfer für diese Kommunalwahl eingeplant. Bitte merken Sie sich den Termin vor, und verplanen Sie den Tag nicht anderweitig. Dies gilt auch für Abendtermine [...]

Ich habe nicht vor, dagegen vorzugehen, aber ist das so wirklich rechtskonform, für ein Ehrenamt eine Urlaubssperre ein Jahr im Voraus zu verhängen?

Spid:
Für das Ehrenamt kann überhaupt keine Urlaubssperre verhängt werden. Eine Urlaubssperre bedarf betrieblicher Gründe. Diese liegen nur vor, wenn der Einsatz als Wahlhelfer im Rahmen der Arbeitszeit abgeleistet und entsprechend vergütet wird.

Hörnchen:

--- Zitat von: Spid am 01.10.2019 11:25 ---Diese liegen nur vor, wenn der Einsatz als Wahlhelfer im Rahmen der Arbeitszeit abgeleistet und entsprechend vergütet wird.

--- End quote ---
Wir erhalten nur die übliche Aufwandsentschädigung und ein paar Stunden als "Goodwill-Zeichen" (nicht die wirklich geleisteten).

Spid:
Wenn es keine angeordneten Arbeitsstunden sind, ist es keine Arbeit. Ist es keine Arbeit, besteht kein Bezug zum Arbeitsverhältnis. Fehlt dieser, fehlt es an der Voraussetzung für eine Urlaubssperre oder die Ablehnung eines Urlaubsantrags.

Hörnchen:

--- Zitat von: Spid am 01.10.2019 11:45 ---Wenn es keine angeordneten Arbeitsstunden sind, ist es keine Arbeit. Ist es keine Arbeit, besteht kein Bezug zum Arbeitsverhältnis. Fehlt dieser, fehlt es an der Voraussetzung für eine Urlaubssperre oder die Ablehnung eines Urlaubsantrags.

--- End quote ---
Also schlicht ein wertloses Anschreiben... Auf das hier sicherlich 95% hereinfallen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version