Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Fachkräftezulage nach §18 TV-H nicht bei der Autobahn GmbH ?

(1/3) > >>

alterschlingel:
Die Fachkräftezulage nach §18 TV-H ist im Überleitungstarifvertrag der Autobahn GmbH scheinbar nicht mehr aufgeführt. Das heißt, sie wird ersatzlos gestrichen. Das ist ein herbes Minusgeschäft, wenn man eine solche Zulage erhält. Das sind schnell mal 5 - 10 % des Bruttogehaltes. Und einfach weg ?

Oder steht da was verstecktes drin ?

alterschlingel:
Jetzt ist der Überleitungstarifvertrag für die Autobahn GmbH da. Und es sind viele Zulagen erwähnt. Aber die o.g. Zulage nach §18 TV-H sehe ich nirgendwo. Hat jemand eine Idee, wie das zu werten ist ?

nichts_tun:
Dann wird diese wohl im TV-A nicht vereinbart sein und entsprechend wegfallen. Ich würde bei der für dich derzeit zuständigen Personalverwaltung anfragen, wie damit umgegangen wird.

TV-Ler:
Den Tarifvertrag habe ich bislang nicht eingesehen.
Im Flugblatt des DBB lese ich u.a. folgendes:

"Tarifliche Ansprüche
Die in den Tarifwerken TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen oder TVÜ-VKA geregelten Besitzstände haben weiterhin Bestand. Hiervon sind persönliche Zulagen, individuelle Tabellenendstufen, kinderbezogene
Bezahlungsbestandteile, Strukturausgleiche, Ansprüche auf erweiterte Entgeltfortzahlung sowie auf
Beihilfe erfasst.

Nicht tarifliche Ansprüche
Die Beschäftigten, die am oder bereits vor dem Stichtag des Betriebsübergangs wechseln, haben einen
Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag in Höhe von monatlich 50 Euro für alle ab dem Betriebsübergang
nicht mehr anwendbaren und im EÜTV nicht ausdrücklich geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art. Für Ansprüche, die von der Autobahn GmbH nicht fortgesetzt beziehungsweise nicht verschafft werden können, gelten weitere finanzielle Ausgleichsregelungen."

alterschlingel:
Warum um alles in der Welt ist im TV-A und hier in den Beiträgen immer die Rede vom TVÜ-L und TVÜ-H oder TVÜ-VKA. Das sind doch gar keine Ü-Verträge. Die heißen doch schon lange TV-L und TV-H etc. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen ?

Des Weiteren ist z.B. der §18 TV-H zwar tariflicher Anspruch (immerhin kommt er aus einem gültigen Tarifwerk), andererseits ist er aber im TV-A so nicht mehr anwendbar, da der §18 da was ganz anderes inne hat.

ICH BEGREIFE DAS ALLES NICHT

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version