Es ist definitiv am einfachsten, da somit der Anforderungsvergleich entfällt - und ganz sicher nicht die für den AG günstigere Variante, ansonsten hätte das BAG in seiner Rechtsprechung nicht die Vornahme eines Entgeltgruppenvergleichs auch in den Fällen für unabdingbar angesehen, in denen der Anforderungsvergleich vorzunehmen ist, mit der Maßgabe, das das für den AN günstigere Ergebnis die Eingruppierung darstellt.