Autor Thema: Einstufung und vorheriges Arbeitsverhältnis  (Read 1742 times)

TSam

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Liebe Forummitglieder,

ich habe jetzt eine TV-L-13-Stelle an einer bayerischen Universität angenommen.
Da ich schon 12 Jahre zuvor mit der "exakt gleichen Tätigkeit" an derselben Uni - allerdings mit zeitlich befristetem Lehrauftrag für jedes neue Semester, also "nicht angestellt" - tätig war, müsste ich theoretisch in die Stufe 3 der Gruppe TV-L-13 kommen.
Allerdings wurde mir angedeutet, dass die Berufserfahrung hier wohl nicht angerechnet wird, da ich vorher "nicht angestellt" war, sondern nur freier Mitarbeiter.

Ist das so?  :'(
Auf diese Frage habe ich nirgendwo eine Antwort bekommen, habe mich bei der Suche bemüht, bin aber auf keine Antwort gestoßen. Falls dies doch schon diskutiert wurde, bitte ich um Hinweis und entsprechenden link.
Danke und liebe Grüße

Spid

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Antw:Einstufung und vorheriges Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 04.10.2019 09:41 »
Wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis bestand, gibt es keinen Anspruch auf eine höhere Stufe, siehe u.a. BAG, Urteil v. 21.11.2013, 6 AZR 23/12.