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Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe

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arcwarden:
Guten Tag,
meine Entgeldgruppe hat sich zum 01.09. von TVL-E13 auf TVL-E15 erhöht.

Die Bemessungsgröße der Jahressonderzahlung als Mittel der Monate Juli, August, September scheint eindeutig.

Werden die 50% der Gruppe 13 oder die 35% der Gruppe 15 angesetzt oder wird anteilig gerechnet?

Vielen Dank
Michael

Spid:
Ich halte §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L ebenfalls für absolut eindeutig.

arcwarden:
Danke!
Damit ist (leider) die Stufe zum 01.09. maßgeblich.

Besten Gruß

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