Hallo,
ich habe eine Frage zur Ermittlung des Elterngeldes. Da ich im Geltungsbereich des TV-L angestellt bin und sich die JSZ aus dem TV-L ergibt, frage ich mal in diesem Unterforum nach - auch wenn sich die Ermittlung des Elterngeldes natürlich nicht aus dem TV-L ergibt.
Relevant zur Berechnung des Elterngeldes ist ja das laufende steuerpflichtige Einkommen im Bemessungszeitraum (12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist). Dieses kann man sich vom AG ja bescheinigen lassen.
Und genau dies hat meine Freundin getan ...
Wie kann es nun sein, dass das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen im Monat der Jahressonderzahlung (Nov.) niedriger ausfällt als in allen Monaten davor und danach. Eigentlich müsste es ja identisch sein mit den Monaten davor und danach (vorausgesetzt es gab keine Änderungen). Nun ist das Besondere, dass es genau um den zusätzlichen Beitrag zur VBLklassik, welcher aus der Jahressonderzahlung resultiert, vermindert ist (zur Erklärung: angestellt im Tarifgebiet Ost, d. h. der AN-Beitrag zur VBLklassik wird per Entgeltumwandlung gezahlt, also vom Brutto abgezogen).
Da frage ich mich doch, warum dieser zusätzliche Beitrag berücksichtigt (abgezogen) wird, wenn doch Einmalzahlungen eigentlich gar nicht mit in das laufende steuerpflichtige Einkommen miteinbezogen werden?!
Kann mir da jemand Auskunft geben, ob sich dies mit anderen Erfahrungen oder gar vorhandenem Wissen deckt? Links zur weiteren Recherche nehme ich auch gerne entgegen.
Über Hilfe wäre ich dankbar!
Grüße!