Autor Thema: Leitender Angestellter ohne Arbeitsplatzbeschreibung  (Read 3877 times)

Lulu

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Hallo zusammen,
vielleicht mag mir jemand helfen. Ich habe gerade versucht mich im Tarifvertrag Tvöd-Verwaltung schlau zu lesen, komme aber irgendwie nicht auf das gewünschte Ergebnis.

Könntet ihr mir anhand folgender Infos eure Meinung zur Entgelt- Eingruppierung sagen? Am liebsten mit Begründung.

- leitender Angestellter seit 3 Jahren (handwerklich technisch)
- 5 direkt unterstellte Mitarbeiter, zum Teil mit Behinderungen (erhöhter Assistenzbedarf)
- Mittlere Reife mit handwerklicher und kaufmännischer Ausbildung, kein Techniker oder Meister
- Rufbereitschaft
- Verantwortung für alle technischen Anlagen im Haus und ums Haus, inkl. Telefonanlage, Brandmeldeanlage,...
- div. Weiterbildungen im elektrotechnischen Bereich
- Ersthelfer

Aktuell liegt keine Arbeitsplatzbeschreibung vor. Derzeitige Eingruppierung EG6

Vielen Dank für eure Meinung.

Gruß

Spid

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Antw:Leitender Angestellter ohne Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #1 am: 05.10.2019 15:20 »
Zunächst bin ich der Meinung, daß es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt. Und ansonsten vertrete ich die Meinung, daß der inredestehende TB entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert ist, zu der keine hinreichenden Angaben gemacht werden.

Lulu

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Antw:Leitender Angestellter ohne Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #2 am: 05.10.2019 15:47 »
Hallo Spid,

warum bist du der Meinung das es sich hierbei nicht um einen leitenden Angestellten handelt? Hierbei handelt es sich um eine eigene Abteilung im Betrieb (Haustechnik)
Welche zusätzlichen Angaben werden für eine Einschätzung benötigt?
Mit der Stelle einhergehend sind noch viele weitere Aufgaben verbunden, u.A. auch viel im Büro zwecks Mitarbeiterkoordination aber genauso Verantwortung für Fremdfirmentätigkeiten etc.

Gruß

Spid

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Antw:Leitender Angestellter ohne Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #3 am: 05.10.2019 15:55 »
Nimmt er wesentliche Arbeitgeberaufgaben wahr, z.B. die Entlassung und Einstellung von AN oder besitzt er eine nicht unbedeutende Handlungsvollmacht oder gar Generalvollmacht? Wenn nicht, leitet er zwar etwas, ist aber kein leitender Angestellter.

Zur Beurteilung der Eingruppierung bedarf es einer nach Arbeitsvorgängen unterteilten und mit Zeitanteilen versehenen Darstellung der auszuübenden Tätigkeit.

nichts_tun

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Antw:Leitender Angestellter ohne Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #4 am: 06.10.2019 11:45 »
Leitender Angestellter ist insbesondere ein Begriff aus dem Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht. Wie Spid schrieb, ist dies bei dem geschilderten SV kaum der Fall.

Schildere die konkret auszuübenden Tätigkeiten, dann können sich die Foristen bezüglich der Eingruppierung Gedanken machen.

Lulu

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Antw:Leitender Angestellter ohne Arbeitsplatzbeschreibung
« Antwort #5 am: 06.10.2019 16:25 »
Hallo zusammen,
Danke für eure Rückmeldung.
Mittlerweile konnte uns von außerhalb geholfen werden, sodass wir keine weitere Hilfe benötigen.
Grüße