Es gibt keine "gängige Rechtsprechung" zum "dringenden Fall" - und sie wäre ohnehin unbeachtlich, da es um den Rechtsbegriff des "sonstigen dringenden Fall" geht. Nach einhelliger Meinung sämtlicher Kommentarliteratur kommt durch die Formulierung der Wille der Tarifparteien zum Ausdruck, andere Tatbestände darunter zu verstehen, als die in Abs. 1 und Abs. 2 geregelten - womit auch jedweder in der Person des AN liegende Anlaß ausscheidet.