Autor Thema: Zulage Vorzimmerkräfte (Rundschreiben D5-31003/6#14)  (Read 3729 times)

Sunny3001

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Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

Und zwar bin ich im Vorzimmer eines Samtgemeindebürgermeisters tätig und werde nach EG 6 TVöD bezahlt.

Wie ich nun gesehen habe, gibt es seit 27.03.2018 ein neues Rundschreiben (Link s. unten) vom Bundesministerium des Innern, welches die Zulagenzahlung bei Vorzimmerkräften regelt.

Ich stelle mir daher nun die Frage, ob dieses auch im Bereich der Kommunen Gültigkeit hat und ich hiervon Gebrauch machen könnte?

Lt. diesem Rundschreiben könnte man dann nämlich bei "Vorzimmerkraft einer Behördenleiterin/eines Behördenleiters der BesGr. B 3 oder höher" (Einwohnerzahl unserer Samtgemeinde = 15.000) 300 Euro an monatlicher Zulage erhalten.

Leider kenne ich mich zu wenig mit dem Tarifrecht aus und wollte daher über dieses Forum vorab in Erfahrung bringen, ob sich die Stellung eines entsprechenden Antrages für mich lohnen könnte.

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße
Sunny3001

Link zum Rundschreiben: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20180327.pdf;jsessionid=88187FA3D085BB9BE602CD86AE81C39E.1_cid373?__blob=publicationFile&v=3

Bastel

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Antw:Zulage Vorzimmerkräfte (Rundschreiben D5-31003/6#14)
« Antwort #1 am: 07.10.2019 11:15 »
Das zielt auf die Bundesbehörden ab. Mann kann auch davon ausgehen, das der durchschnittliche Bürgermeister keine B-Besoldung bekommt ;)

MrRossi

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Antw:Zulage Vorzimmerkräfte (Rundschreiben D5-31003/6#14)
« Antwort #2 am: 07.10.2019 11:21 »
In Samtgemeinden ist die B-Besoldung nicht unüblich (NDS)

Spid

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Antw:Zulage Vorzimmerkräfte (Rundschreiben D5-31003/6#14)
« Antwort #3 am: 07.10.2019 11:24 »
BMI-RS gelten nur für Bundesbehörden. Es handelt sich um eine übertarifliche Regelung, auf die kein tariflicher Anspruch besteht.