Autor Thema: Förderung Verwaltungsfachwirt AL II  (Read 7799 times)

Schwabe

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Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« am: 07.10.2019 11:19 »
Hallo zusammen :-)

ich habe eine Frage bzgl. der Förderung/Unterstützung des Arbeitgebers zur Weiterbildung als Verwaltungsfachwirt (AL II):
-Gibt es eine Kostenübernahme für diese Weiterbildung?
-Wird euer Gehalt weiterhin während der Weiterbildung bezahlt?

In Villingen-Schwenningen zahlt der AG 100% Lehrgang und 100% Lohn.
In Rottweil zahlt der AG 50% Lehrgang und 100% Lohn.

Welche Praxis erfolgt bei euch?

heike2106

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #1 am: 07.10.2019 12:21 »
Das macht jede Kommune anders.

Ich hatte 100 % Kostenübernahme durch AG, 100 % Lohn, Freistellung jeden Montag für Unterricht, 10 Tage Bildungsurlaub und bei mind. 3 Samstagen im Monat Unterricht erhielt ich 5 Mehrstunden. Also Luxus pur.

Mitschüler hatten nicht so viel Glück. Ab selber zahlen und verkürzen auf 32 Stunden Woche um den Montag frei zu haben und quer beet alles dazwischen

Kat

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #2 am: 07.10.2019 12:30 »
Hier ist es so, daß der Lehrgang nicht nebenberuflich gemacht wird sondern man wird freigestellt, bekommt die Lehrgangs-, Material- und Fahrkosten und Gehalt bezahlt und kann sich voll und ganz auf den Lehrgang konzentrieren. Es gibt hier in der Nähe auch die Möglichkeit, das nebenberuflich zu machen, das will aber unser P-Amt ausdrücklich NICHT.

D-x

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #3 am: 07.10.2019 13:19 »
Sorry, an dieser Stelle kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Aber wie lange dauert das denn, wenn man da nur Montags Unterricht hat?
Wenn ich das richtig mitbekommen habe ist hier jemand 6 Monate komplett raus, um den AII-Lehrgang zu machen.
Inwieweit da das Gehalt oder der Lehrgang bezahlt wird, weiß ich übrigens nicht.

heike2106

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #4 am: 07.10.2019 14:04 »
ich kann nur vom Studieninstitut Sachsen-Anhalt reden. Da geht der Lehrgang 2 Jahre lang mit 2 Werktagen in der Woche Unterricht + XXX Stunden Selbststudium. Ich hatte immer Samstags und Montags.
Gibt es oftmals auch Freitags+Samstag oder andere Kombinationen.

Schwabe

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #5 am: 07.10.2019 14:44 »
Also ich tendiere hier (in BaWü) zur Vollzeit-Lösung. Geht ins. 6 Monate in 2 Abschnitten (August-Dezember und Mai/Juni im Folgejahr).

Hain

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #6 am: 07.10.2019 17:05 »
Moin,

beim NSI geht der Lehrgang über insgesamt 10 Monate in Vollzeit (1070 Stunden). Unsere Beschäftigte tragen keine Kosten und erhalten weiterhin ihre Bezüge. Man muss sich dazu in Auswahlverfahren und ggfs einem Eignungstest durchsetzen.

Grüße
Hain


Luftpumpe39

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #7 am: 07.10.2019 19:12 »
Ich war am Studieninstitut in Hannover. Mein Arbeitgeber hat mir während des Lehrgangs das komplette Gehalt weitergezahlt. Lehrgangsgebühren etc hat der Arbeitgeber übernommen. Einzig die Ergänzungslieferungen musste ich selbst zahlen. Das war auch bei allen anderen Teilnehmern in meiner Klasse so^^

ovbw

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #8 am: 09.10.2019 09:39 »
Hallo Schwabe,

meines Wissens ist es in Bawü üblich und so wird es auch bei mir gemacht, da ich mich für nächstes Jahr anmelde eine sogenannte Qualifizierungsvereinbarung zu machen.

Diese beinhaltet das die 1/2 der Kosten des Kurses der Arbeitgeber bezahlt und die andere Hälfte der Arbeitnehmer, der allerdings sein Teil auch noch von der Steuer absetzen kann.

Bezüglich des Entgeltes bekommt man im Normfall in der Zeit während des Kurses 1/2 des Gehaltes.( Habe aber auch schon gehört das manche das volle bekommen).

Also ein 50/50 Ding was ich sehr fair finde, da man ja auch ein persönliches Interesse hat.

Die voll Kosten werden in den seltensten Fällen voll übernommen, außer ein AG hat dringenden Bedarf und Interesse daran.

Ich werde auch ein Vollzeitkurs belegen, da es in Teilzeit viel zu lange dauern würde....


Luftpumpe39

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #9 am: 10.10.2019 21:41 »
Die 50 / 50 Regelung ist ja mal richtiger Mist. Gerade im Schwabenländle, wo das Leben eh schon teuer ist. Da kann sich ja jeder glücklich schätzen, der einfach alles bezahlt bekommt...

ovbw

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #10 am: 15.10.2019 10:08 »
Kennt sich hier jemand mit den "Bindungsvereinbarungen" aus?

Habe nun eine Vereinbarung in der steht das ich die Gebühren zurückzahlen muss wenn ich innerhalb von 24 Monaten das Arbeitsverhältnis beende oder den Arbbeitgerber wechsle.

Nun habe ich in einer Weiterbildung gehört das diese Verträge mit Bleibe Regelung eigentlich nicht mehr rechtens sind?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Grüße

OVbw

Skedee Wedee

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #11 am: 15.10.2019 10:18 »
Nun habe ich in einer Weiterbildung gehört das diese Verträge mit Bleibe Regelung eigentlich nicht mehr rechtens sind?

Ich würde mein Geld zurückverlangen - also von der Weiterbildung, in der gesagt wurde, dass Rückzahlungsklauseln unwirksam sind.

Ar­beits­ver­trag­li­che Rück­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen sind wirksam, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Recht­spre­chung der Ar­beits­ge­rich­te hat in der Ver­gan­gen­heit in ers­ter Li­nie die ver­ein­bar­te Dau­er der Ver­trags­bin­dung zu­guns­ten des Ar­beit­neh­mers be­schränkt, d.h. sie hat in ei­ner Viel­zahl von Fällen ent­schie­den, dass die dem Ar­beit­neh­mer ab­ver­lang­te Ver­trags­bin­dung zu lang ist.

Da­bei kommt es nach der Recht­spre­chung ent­schei­dend dar­auf an, wie lan­ge die vom Ar­beit­ge­ber be­zahl­te und durch be­zahl­te Frei­stel­lung von der Ar­beit ermöglich­te Fort­bil­dungs­maßnah­me dau­er­te (Lehr­gangs­dau­er bei be­zahl­ter Frei­stel­lung). Ne­ben der Lehr­gangs­dau­er bzw. ergänzend spielt ei­ne Rol­le, wie hoch die vom Ar­beit­ge­ber auf­ge­wand­ten Kos­ten wa­ren und ob der Ar­beit­neh­mer auf­grund der Fort­bil­dung länger­fris­ti­ge Vor­tei­le auf dem Ar­beits­markt hat.

Un­ter der Vor­aus­set­zung, dass der Ar­beit­neh­mer für die Dau­er der Fort­bil­dung un­ter Fort­zah­lung der Vergütung von der Ar­beit frei­ge­stellt wird, gel­ten im ein­zel­nen fol­gen­de Regeln: Ei­ne zwei­mo­na­ti­ge Aus­bil­dung recht­fer­tigt in den meis­ten Fällen ei­ne höchs­tens einjähri­ge Bin­dung. Bei ei­ner Lehr­gangs­dau­er von drei bis vier Mo­na­ten ist in den meis­ten Fällen ei­ne zweijähri­ge Bin­dung möglich. Dau­ert die Fort­bil­dung sechs bis zwölf Mo­na­te, so ist in den meis­ten Fällen ei­ne höchs­tens dreijähri­ge Ver­trags­bin­dung zulässig. Sch­ließlich ist bei ei­ner Aus­bil­dung von mehr als zwei Jah­ren ei­ne Ver­trags­bin­dung von bis zu fünf Jah­ren recht­lich möglich, doch han­delt es sich hier um ei­ne ab­so­lu­te Höchst­gren­ze, die nur in ganz we­ni­gen Aus­nah­mefällen ein­mal zulässig ist.

Die­se Regeln gel­ten al­ler­dings nur im "Nor­mal­fall", d.h. die gel­ten dann nicht, wenn die vom Ar­beit­ge­ber auf­ge­wand­ten Kos­ten außer­gewöhn­lich hoch oder außer­gewöhn­lich ge­ring sind und/oder wenn der Vor­teil für den Ar­beit­neh­mer außer­gewöhn­lich groß oder außer­gewöhn­lich ge­ring ist.

Onza

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #12 am: 15.10.2019 10:24 »
Ich habe auch in einem Seminar von der Unrechtmäßigkeit gehört.

Aber: Die Aussage Bezog sich auf eine Ausbildung - nicht auf eine Fortbildung (wie hier beschrieben).

Vielleicht ist hier die Ursache für die unterschiedliche Sicht?

Kaiser80

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #13 am: 15.10.2019 19:36 »
Ich finde es auf die schnelle nicht. Aber m.E. "muss" auch der mögliche Rückzahlungsbetrag linear zur Bindungsdauer abgeschmolzen werden.

ovbw

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Antw:Förderung Verwaltungsfachwirt AL II
« Antwort #14 am: 16.10.2019 10:54 »
Ich habe auch in einem Seminar von der Unrechtmäßigkeit gehört.

Aber: Die Aussage Bezog sich auf eine Ausbildung - nicht auf eine Fortbildung (wie hier beschrieben).

Vielleicht ist hier die Ursache für die unterschiedliche Sicht?

Das ist möglich das es ein Kommunikationsfehler war und ich es falsch verstanden haben bezüglich Aus/Fortbildung.

@Skedee Wedee Das mit den 24 Monaten kommt hin.

Bei ei­ner Lehr­gangsdauer von drei bis vier Mo­na­ten ist in den meis­ten Fällen ei­ne zweijähri­ge Bin­dung möglich.

Steht das in einem Gesetz?

Bin da leider noch nicht fündig geworden.

Vielen Dank für die Antworten!