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Ferienfreizeiten - Arbeitszeit

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personallife:
Hallo zusammen,

ich suche nach Erfahrungswerten zur Wertung von Arbeitszeiten während Ferienfreizeiten. Welche Regelungen gibt es bei anderen Arbeitgebern? (Womöglich abweichend vom direkten Gesetzestext; festgehalten in einer Dienstanweisung/ Betriebsanweisung)

Folgender Sachverhalt:

Zwei Mitarbeiter fahren von Montag (Beginn 09.00 Uhr) bis Freitag (Ende 19.00 Uhr) auf Ferienfreizeit und betreuen hierbei rund um die Uhr Jugendliche.






Spid:
Das wird sich doch aus dem Dienstplan, den der AG unter strengster Beachtung des ArbZG und ggfs. der tariflichen Normen dafür erstellt, der genau festlegt, in welchen Zeiten Arbeitszeit i.e.S. und ggfs. Bereitschaftszeiten und Rufbereitschaftszeiten angeordnet sind. Nur in diesen besteht einerseits Anspruch gegen den AN zur Dienstleistung bzw. Anspruch gegen den AG auf Entgeltzahlung.

personallife:
Dann stelle ich meine Frage nochmal anders:

Gibt es Fälle bei denen mehr als 10 Stunden gewertet werden?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Regelung?

Spid:
Dann, wenn sie zu leisten waren und geleistet worden sind, besteht Anspruch auf entpsrechende Entgeltzahlung. Die rechtliche Regelung ist jene, auf die der Entgeltanspruch jeweils gestützt wird, im Zweifel §611a BGB. Das ArbZG steht dem Vergütungsanspruch nicht entgegen. Es eröffnet u.U. dem AN die Möglichkeit, die Arbeitsleistung bei Verstoß gegen das ArbZG abzulehnen. Ihn trifft dazu aber grundsätzlich weder eine Pflicht noch verwirkt er bei Arbeitsleistung seinen Vergütungsanspruch.

WasDennNun:
Wenn ich das richtig interpretiere, dann heißt das, dass wenn der AG von mir verlangt, dass ich 12h ohne Pause arbeite und ich das auch machen, dann muss er das auch bezahlen.

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