Autor Thema: Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung  (Read 9944 times)

Paula

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4

Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung, was passiert mit der Stufenlaufzeit?
 
Hallo Zusammen,

ich hatte eine Stufenvorweggewährung erhalten im Okt. 14, von EG 8 Stufe 4  nach Stufe 5 für die Dauer der Vertretung. Im Januar 2017 kam die Entgeltordnung und ich auf Antrag in die EG 9a Stufe 4 (betragsmäßig). Nun im Okt. 19 entfällt die Vertretungstätigkeit. Komme ich im Januar 2021 in die Stufe 5? Kann mir jemand Erläuterungen aus dem KAV mitgeben?

Vielen Dank
Paula

Spid

  • Gast
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 07.10.2019 16:20 »
Arbeitest Du in einem Krankenhaus?

Paula

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 07.10.2019 16:24 »
Hallo Spid. Macht der TVöD da einen Unterschied?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 07.10.2019 16:28 »
Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im TVÖD-K. Sie steht auch grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit einer Vertretungstätigkeit.

Paula

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 07.10.2019 16:33 »
Hallo Spid. Ja ich arbeite in einem Krankenhaus. Die Stufenvorweggewährung wurde gewährt "für die Dauer der Vertreterfunktion".
Komme ich im Januar 2021 in die Stufe 5? Kann mir jemand Erläuterungen aus dem KAV mitgeben?
Vielen Dank im voraus.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 07.10.2019 16:43 »
Eine Stufenvorweggewährung wirkt nur auf das Entgelt, siehe §53 Abs. 2 BT-K. Auf die Stufenlaufzeit und -zuordnung hat sie keinen Einfluß. Deine Stufenlaufzeit begann am 01.01.17, allerdings in E9a/3, da eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9a/3 führte. Du kommst am 01.01.20 in E9a/4. Erläuterungen des KAV sind tariflich unbeachtlich, maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

armerknecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 10.10.2019 17:22 »
ich frag mal hier in dem thema um kein neues aufzumachen,

was passiert eigentlich wenn man z.b zum 01.12.2019 eine stufenerhöhung und eine höhergruppierung erhält, also beide ereignisse gleichzeitig eintreffen um 0:00 Uhr. z.b jemand ist in der E3.4 und würde am 01.12.19 in die E3.5 kommen, gleichzeitig ist aber eine höhergruppierung auf die E5 zum 01.12.19 vorgesehen.


Spid

  • Gast
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 10.10.2019 17:37 »
TB erreichen die nächste Stufe nach der jeweiligen Stufenlaufzeit von x Jahren, der Stufenaufstieg findet mithin mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit statt. Wenn es also so scheint, als würden Stufenaufstieg und Höhergruppierung zur selben Zeit stattfinden, erfolgt die Stufenzuordnung in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung, letztere erfolgt also bereits aus der höheren Stufe.

armerknecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 10.10.2019 18:22 »
TB erreichen die nächste Stufe nach der jeweiligen Stufenlaufzeit von x Jahren, der Stufenaufstieg findet mithin mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit statt. Wenn es also so scheint, als würden Stufenaufstieg und Höhergruppierung zur selben Zeit stattfinden, erfolgt die Stufenzuordnung in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung, letztere erfolgt also bereits aus der höheren Stufe.

sind das Erfahrungswerte oder kann man das mit der juristischen Sekunde irgendwo im TVÖD nachlesen?
Man kann sich denken das der Arbeitgeber sagt die Höhergruppierung kommt zuerst und damit entfällt dann der Stufenanstieg und man beginnt in der Stufe wieder von vorne. Der Arbeitnehmer würde vermutlich sagen erst der Stufenanstieg dann die Höhergruppierung. Ich frage weil bei einer Bekannt-in genau das so eintreten wird, beides Gleichzeitig zum 01.12.19

Spid

  • Gast
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 10.10.2019 18:25 »
Es steht doch in §16 Abs. 3 TVÖD, wann der Stufenaufstieg erfolgt.

Paula

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 25.10.2019 22:34 »
Hallo Spid,
danke für Deine Antwort vom 07.10.19. Noch eine Frage: Wenn ich am 01.01.17 in die Stufe 3 komme, was ist dann mit der Stufenvorweggewährung? Dann komme ich doch wieder in die Stufe 4 und dann soll ich die Stufe nochmal durchlaufen? Somit komme ich erst 01/25 in die Stufe 5? Was passiert, wenn der Grund der Stufenvorweggewährung eines Tages nicht mehr gegeben ist, z.B. ab Jan. 20?
Danke im voraus?
Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 25.10.2019 22:48 »
Du warst ja noch nie in E9a/4. Du hast lediglich eine Zulage erhalten, die dazu führte, daß Du das Entgelt der E9a/4 erzielst. Das ist ein sehr erheblicher Unterschied. Wenn die Vorweggewährung der Stufe entfällt, entfällt schlicht die Zulage. Andere Rechtsfolgen gibt es nicht. Die Verweildauer in E9a Stufe 4 beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Somit erreichst Du Stufe 5 voraussichtlich am 01.01.24.