Im Grunde verstanden. Nun ist es ja so, daß im Arbeitsvertrag garnichts zu Rufbereitschaften steht... Es also schriftlich bisher keinerlei Vereinbarung hierzu gibt. Andere Kollegen haben auch keine schriftliche Vereinbarung, bekamen aber und bekommen dann auch bald die Rufbereitschaften lt Tvl bezahlt. Durch den Tvl wird die Bereitschaft bei diesen im Vergleich zu früher richtig gut bezahlt, und wir haben viel Bereitschaft... Von daher dachte ich, es wäre angemessen, diese Regelung nun auch einzufordern.