Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Krax:
Hallo zusammen,
Ich habe bei meiner Tätigkeit alle paar Wochen Rufbereitschaft. Ich habe damals mit dem Geschäftsführer vereinbart, das ich ein monatliches Festgehalten bekomme und die Bereitschaft nicht gesondert gezahlt werden. In meinem Arbeitsvertrag steht bzgl Rufbereitschaften nichts geschrieben. Andere Kollegen erhalten die Rufbereitschaften gesondert gezahlt. Bald werden wir nach Tvl bezahlt, ich habe bereits die Information bzgl. der Eingruppierung erhalten. Wie verhält es sich denn in Zukunft mit den Rufbereitschaften? Müssen diese mir gesondert zu meinem bisherigen Gehalt gezahlt werden oder wäre es auch zulässig, diese mit meinem Grundgehalt als erledigt anzusehen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Spid:
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
Krax:
Ich kenne mich da leider garnicht aus. Von daher weiß ich es leider nicht. Wie bzw. Wo kann ich dies erfahren? Danke für die schnelle Rückmeldung!
Spid:
Bist Du Mitglied in einer der Gewerkschaften, die den TV-L geschlossen haben, und ist der AG eines der 15 deutschen Länder, die Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (alle außer Hessen) sind?
Krax:
Ich bin kein Mitglied in einer Gewerkschaft und der Arbeitgeber ist in der Tarif Gemeinschaft der Länder.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version