Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1238916 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #120 am: 18.10.2019 07:14 »
Zitat
Die Jahressonderzahlung nach Krankheitstage staffeln. Volle JSZ 50%. Pro Krankheitstag 5% Abzug. Wer 10 Tage im KJ krank feiert, bekommt keine JSZ. Es wurde eine Minderleistung erbracht, die andere Kollegen ausgleichen mussten.
Wie unterscheidest du zwischen jenen, die „krank feiern“ und jenen, die tatsächlich krank sind?

Warum müßte er dazwischen unterscheiden? Ich sehe keinen Unterschied darin, warum jemand Geld kostet und keine Leistung erbringt.

Kryne

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #121 am: 18.10.2019 07:15 »

Die Jahressonderzahlung nach Krankheitstage staffeln. Volle JSZ 50%. Pro Krankheitstag 5% Abzug. Wer 10 Tage im KJ krank feiert, bekommt keine JSZ. Es wurde eine Minderleistung erbracht, die andere Kollegen ausgleichen mussten.


Damit würde man die JSZ zu einer Art Leistungsbewertung machen, was den Zweck verfehlt. Es wäre quasi eine Bonuszahlung auf Grundlage von erbrachter Leistung. Ich glaube rechtliche dürfte diese nur sehr begrenzt Krankheitstage als Kriterium heranziehen und das auch nur, wenn das vorher im Arbeitsvertrag genau geregelt ist.

Man kann das Pferd nur andersum aufsatteln, nämlich mit einer (von Anfang an) vereinbarten Anwesenheitsprämie. Auch hier ist der Handlungspielraum aber begrenzt.

Beispiel Zitat:

Zitat
Rechtlich ist eine solche Konstruktion in bestimmten Grenzen möglich. Bei der Anwesenheitsprämie handelt es sich um eine Sondervergütung, weil sie zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Eine solche Sondervergütung bei Ausfallzeiten wegen Krankheit darf der Arbeitgeber kürzen, aber nur um ein Viertel eines durchschnittlichen Tageslohns pro Krankheitstag.

Beispiel: Ein Beschäftigter, der 40 Stunden in der Woche zum Mindestlohn von 8,84 Euro arbeitet, erhält ein vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld von 500 Euro. Im zurückliegenden Jahr war er 20 Tage arbeitsunfähig krank.


Tageslohn 70,72 Euro (8 x 8,84)
Kürzung also um 17,68 pro Krankheitstag möglich (70,72/4)
Bei 20 Tagen also insgesamt 336,60 Euro (17,68 x 20)
Damit muss das Weihnachtsgeld noch mindestens 163,40 Euro betragen (500 - 336,60)



Auch eine Anwesenheitsprämie kann nur anteilig gekürzt werden. Jede Vereinbarung, die für die Beschäftigten ungünstiger ist, ist unwirksam.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #122 am: 18.10.2019 07:18 »
Das gilt nur für Arbeitsverträge. Die Tarifvertragsparteien haben einen deutlich größeren Spielraum.

Kaffeetassensucher

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #123 am: 18.10.2019 07:21 »

Die Jahressonderzahlung nach Krankheitstage staffeln. Volle JSZ 50%. Pro Krankheitstag 5% Abzug. Wer 10 Tage im KJ krank feiert, bekommt keine JSZ. Es wurde eine Minderleistung erbracht, die andere Kollegen ausgleichen mussten.


Und damit eine Prämie für Anwesenheit einführen mit dem Ergebnis, dass sich Leute krank zur Arbeit schleppen und möglicherweise noch den ganzen Flur anstecken? Nein danke.

Kat

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #124 am: 18.10.2019 07:26 »
Die JZS ist Bestandteil des Gehaltes. Sowas könnte man aber im Rahmen des LOB machen, in anderen Firmen ist es ja durchaus üblich Prämien zu zahlen für wenig Krankentage.

Kaffeetassensucher

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #125 am: 18.10.2019 07:39 »
Die JZS ist Bestandteil des Gehaltes. Sowas könnte man aber im Rahmen des LOB machen, in anderen Firmen ist es ja durchaus üblich Prämien zu zahlen für wenig Krankentage.

Ja, habe ich auch schon von gelesen und das mag da üblich sein, halte ich aber trotzdem nichts von und bin ganz froh, dass es im öD eben nicht so ist. Krank ist krank und keiner sollte sich zur Arbeit schleppen müssen bzw. freiwillig zur Arbeit schleppen weil sonst das Entgelt gekürzt wird bzw. es sonst keine Prämie gibt.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #126 am: 18.10.2019 07:39 »
Die JZS ist Bestandteil des Gehaltes. Sowas könnte man aber im Rahmen des LOB machen, in anderen Firmen ist es ja durchaus üblich Prämien zu zahlen für wenig Krankentage.

Die JSZ ist das, was die Tarifvertragsparteien vereinbaren.

Kaiser80

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #127 am: 18.10.2019 07:54 »

Ja, habe ich auch schon von gelesen und das mag da üblich sein, halte ich aber trotzdem nichts von und bin ganz froh, dass es im öD eben nicht so ist. Krank ist krank und keiner sollte sich zur Arbeit schleppen müssen bzw. freiwillig zur Arbeit schleppen weil sonst das Entgelt gekürzt wird bzw. es sonst keine Prämie gibt.
Wer krank IST, darf eigentlich nur solche Dinge tun, die der Gesundung dienen. Genaugenommen geht's ja hier um die (voraussichtliche) Arbeitsunfähigkeit.
Dem AG obliegt im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ja festzustellen und zu prüfen, ob der Arbeitnehmer seine Arbeit gewissenhaft erledigen kann oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.  Der Arbeitgeber darf dann entscheiden, ob der Arbeitswillige seiner Arbeit trotz AU nachgehen darf und muss das Angebot zur (vorzeitigen) Arbeitsleistung nicht annehmen.

So etwas mit JSZ oder LOB zu kombinieren halte ich für asozial und absolut nicht zielführend. Genauso asozial wie alle paar wochen "krank" zu feiern. Dies sollte kein Thema für die Tarifvertragsparteien sein. Der AG kennt doch seine Pappenheimer und es gibt andere Mittel und Wege

Hr. Gesheimer

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #128 am: 18.10.2019 08:42 »
Ich wünsche mir eine ganz einfache lineare Anhebung der Tabellenentgelte von 3,5 % p.a.,  Laufzeit gerne länger.

Im Gegenzug bin ich gerne bereit, die "Ungerechtigkeiten" bezüglich JSZ, Angleichung Ost, Erfahrungsstufen weiter geduldig zu ertragen.

Alternativ könnte ich mir eine möglichst einkommensneutrale Arbeitszeitverkürzung vorstellen, das entspräche dann einer Kürzung von ca. 3,4 % der Arbeitszeit.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #129 am: 18.10.2019 09:25 »
bzgl. der Diskussion ein Hinweis zur Sprachregelung:
Es gibt eine Menge Kranker Menschen die täglich 8h arbeiten.
Krank sein heißt nicht arbeitsunfähig sein.

Und anhand von Fehltagen wg. AU eine Leistung abzulesen ist wiedermal der Faulheit der öDler geschuldet sich mit Bewertungen der geleisteten Arbeit abzugeben.
Leistung ist Arbeit durch Zeit. Das bedeutet, dass nur bei gleicher Arbeit die Leistung sinkt, wenn man weniger Zeit zur Verfügung hat. Es spricht aber nichts dagegen, dass jemand der ein paar Fehltage hat, nicht trotzdem mehr geleistet hat als einer der nie einen AU Tag hatte.

Kaffeetassensucher

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #130 am: 18.10.2019 09:43 »
bzgl. der Diskussion ein Hinweis zur Sprachregelung:
Es gibt eine Menge Kranker Menschen die täglich 8h arbeiten.
Krank sein heißt nicht arbeitsunfähig sein.

Guter Hinweis, danke. Werde ich auch versuchen, in Zukunft drauf zu achten.

werop

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #131 am: 18.10.2019 10:59 »
Krank sein (Arbeitsunfähig sein) gehört zum Mensch sein dazu. Das hört sich vielleicht geschwollen an. Aber es ist nun mal so. Die entscheidende Frage ist, ob man den Arbeitgeber diese Pflicht (bis 6 Wochen) auferlegt oder nicht. Alternativ könnte man auch sagen, dass jeder Pech hat, wenn er arbeitsunfähig ist (dann bekommt er eben kein Gehalt bzw. hat keine Einnahmen in der Zeit - kann dann aber auch das Problem der Allgemeinheit werden). Oder der Staat springt vom ersten Tag an ein. Dann muss er es finanzieren können und müsste es über Abgaben wieder einholen. Das muss der AG genauso.
Da ich prinzipiell denke, dass jemand, der aus einer Sache Vorteile zieht, eben auch die negative Seiten tragen muss, halte ich unser System für richtig. Das dies ausgenutzt wird, ist natürlich ärgerlich.

Brownyy

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #132 am: 18.10.2019 16:23 »
Die EG`s sollten sinnvoll nach „Bildungsstand und entsprechender Tätigkeit“ angepasst werden.

EG1-EG9c Wegfall der Stufen
Ab EG 10 zum Einstieg Stufe 3 nach 1 Jahr Stufe 6 (Wegfall Stufe 1,2,4,5)

EG1-4 zu einer EG zusammenfassen und an den Mindestlohn anpassen
EG5-EG7 zu einer EG - Mindestlohn +4,2%
EG8-EG9b zu einer EG - Mindestlohn +9,15%
EG9c - Mindestlohn +11,45%
Ab EG10 alle EG´s um 53,38% der alten Tabelle anheben und pro höherer EG zusätzlich +21,74%.


Alte EG1-EG9c   Wochenarbeitszeit auf 45 Stunden anheben um den finanziellen Verlust auszugleichen. Zusätzlich profitieren die alten kleineren EG`s durch geringeren Geldbetrag beim  Gewerkschaftsbeitrag,  wesentlich geringerer Lohnsteuer und Soli.
Die Jahressonderzahlung nach Krankheitstage staffeln. Volle JSZ 50%. Pro Krankheitstag 5% Abzug. Wer 10 Tage im KJ krank feiert, bekommt keine JSZ. Es wurde eine Minderleistung erbracht, die andere Kollegen ausgleichen mussten.

Ab EG10 JSZ auf 143% anheben, zusätzlich die LOB erst ab EG10 schwankungsfrei verteilen. Dadurch ist die Geldsumme höher um die Leistungsträger im ÖD zu halten.

Das ist ja der Hammer  ::)
Aber gut, heißt ja auch Wunschvorstellung... 8)

Ironie.

Pan Tau

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #133 am: 18.10.2019 17:45 »
Ich wäre für einen tariflich festgelegten Mindeststandart auf WC-Papier., min. 4-Lagen- hohe Nass und Trockenfestigkeit, sowie Durchstanzsicherheit und attestierter Weichheit in einem randomisierten Blindtest in Anlehnung an DIN 10 954 durch sensorischen Paarvergleich! In jeder Dienststelle, in der ich bis heute beschäftigt war, war das WC-Papier ein absolutes Ärgernis.

Brownyy

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #134 am: 18.10.2019 17:57 »
Eine Standarte auf jeder Toilettenrolle. Ja genau, vollkommen richtig!