Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1244428 times)

Otto1

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1200 am: 17.01.2020 20:51 »
Um das zu relativieren: ich finde ein Entgelt von E14 völlig uninteressant.

Darf ich fragen welches Entgelt du interessanter oder angebracht, du findest?
Bezogen auf das Beispiel des E14.
Sagen wir mal Führungsposition z.B. Amtsleiter in einer mittleren Gemeinde.
Dürfte so die Standard Eingruppierung sein.

Also mein Chef bekommt die e14 und hat „uns“ drei e13ner und 2 Mitarbeiter an der Backe (Mitarbeitergespräche etc. :o) + Verantwortung für alles + rumstreiten mit internen und externen Steakeholdern  :-X+ mitarbeiten im Tagesgeschäft. Für 150 € netto mehr und ein volles Überstundenkonto. Genial. Da macht man erstmal ein Fass auf als Führungskraft.  8)

Otto1

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1201 am: 17.01.2020 20:54 »
Ich habe auch kein Interesse an einer mittelmäßigen Leitungsfunktion, eine Führungsposition ist in Deinem Beispiel nicht zu erkennen. Wer sowas anstrebt, mag mit E14 zufrieden sein - wobei ich das nicht für die zutreffende Eingruppierung halte.

Ein Entgelt wird für mich ab analog zu B9 (Bund) interessant - aber nur, wenn mich die Aufgabe reizt.

Wobei man hier aber schon in den Bereichen ist, die man at regeln kann. Da geht es nur noch nach Nase.
Tarifverträge sind für die Massen.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1202 am: 17.01.2020 21:00 »
Natürlich. Die Frage war aber, welches Entgelt für mich interessant wäre.

Kaiser80

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1203 am: 17.01.2020 21:25 »

….internen und externen Steakeholdern….
Hüfte oder Filet? Also für E14 kümmere ich mich um jedes Stück Fleisch

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1204 am: 18.01.2020 08:03 »
Die B9 Gehälter sind eher nicht als 'Standard zu sehen und in den meisten Fällen auch kaum erreichbar.
Die E14- E15 Einstufung ist m.W. die Srandardeingruppierung von Amtsleitern (falls nicht verbeamtet) in mittleren Gemeinden.
Das ist nach Tarifvertrag schon Ende der Fahnenstange und die Zahlen sind ja bekannt.
Daher meine Frage. Welche Beträge wären angemessen?
Ich sehe eine Erhöhung von grösser 20% als notwendig an.

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1205 am: 18.01.2020 08:24 »

Weil die Stellen wesentlich schwieriger zu besetzen sind. Das hat überhaupt nix mit Arroganz zu tun.

Stellenausschreibung E1-8 : 40-70 Bewerber

Stellenausschreibung E9-15: 0-5 Bewerber (und davon sind 2-3 nicht qualifiziert)

auch das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Wir versuchen Gärtnerstellen zu besetzen. E5
gelernte Gärtner, weil man auch hier nicht nur mit Ungelernten zurande kommt.
2 Bewerber, beide nicht grad das Gelbe vom Ei.

Es wird hier in allen Berufsgruppen immer schwieriger.

Gute Gärtner in E5 zu finden ist auch nicht so einfach. Bin selbst im Bauhof als Gärtner tätig, wir Gärtner sind alle in E6 plus die typischen Zuschläge und teils Vorarbeiterzulagen.

Ich selbst bin in E6/3 und gehe nie unter 3.1k und über die 4 Wintermonate (Dez-April) nie unter 3.7k nach Hause. Bei Regen arbeiten wir meist drinnen oder bauen Überstunden ab. Also so schlecht wie der Ruf scheinbar ist, ist die Arbeit und Bezahlung definitiv nicht. Eine Rente lediglich auf Mindestniveau blüht mir damit sicher auch nicht.

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1206 am: 18.01.2020 09:28 »

. Eine Rente lediglich auf Mindestniveau blüht mir damit sicher auch nicht.

Ich sage es nicht gerne, aber ich glaube ohne VBL kommt da aktuell nicht viel bei rum.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1207 am: 18.01.2020 10:02 »
Die B9 Gehälter sind eher nicht als 'Standard zu sehen und in den meisten Fällen auch kaum erreichbar.
Die E14- E15 Einstufung ist m.W. die Srandardeingruppierung von Amtsleitern (falls nicht verbeamtet) in mittleren Gemeinden.
Das ist nach Tarifvertrag schon Ende der Fahnenstange und die Zahlen sind ja bekannt.
Daher meine Frage. Welche Beträge wären angemessen?
Ich sehe eine Erhöhung von grösser 20% als notwendig an.

Entgelt analog zu B9 haben z.B. die HGF der HWK in NRW, die GS/BGF/HGF einiger großer Zuwendungsempfänger des Bundes... so selten also nicht. E14/15 dürfte vielleicht die Standardbezahlung für Gemeinden mittlerer Größe sein, eingruppiert sind die entsprechenden Personen mutmaßlich eher in E12.

Man müßte 1. die Differenzierungsmöglichkeiten der EGO mehr nutzen, 2. herausgehobene Tätigkeiten besser vergüten und in vielen Fällen auf die Stufen 2-5 verzichten. Die EGO sieht ja schon unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale z.B. für handwerkliche Tätigkeiten vor, kein Problem die alle eine Entgeltgruppe nach oben zu verschieben - wie bei den Ingenieuren ja z.B. auch. Dann führt man - bei grundsätzlich 100% JSZ - für E11/12/14/15 200% JSZ ein, die Stufen 2-5 entfallen in E9a und höher, die Stufen 3 und höher entfallen in E5 und kleiner. Das Tabellenentgelt erhöht sich in E11-E15 um 9%, in E6-E10 um 6%, E1-E5 Nullrunde. Schon hat man ein ansprechendes Ergebnis, mit dem man marktgerecht zahlt. Im kommunalen Bereich sollte man noch die Fg. 2 der E13-15 so anpassen, daß sie die gewünschte Wirkung auch tatsächlich entfalten.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1208 am: 18.01.2020 11:34 »
Die B9 Gehälter sind eher nicht als 'Standard zu sehen und in den meisten Fällen auch kaum erreichbar.
Die E14- E15 Einstufung ist m.W. die Srandardeingruppierung von Amtsleitern (falls nicht verbeamtet) in mittleren Gemeinden.
Das ist nach Tarifvertrag schon Ende der Fahnenstange und die Zahlen sind ja bekannt.
Daher meine Frage. Welche Beträge wären angemessen?
Ich sehe eine Erhöhung von grösser 20% als notwendig an.

Entgelt analog zu B9 haben z.B. die HGF der HWK in NRW, die GS/BGF/HGF einiger großer Zuwendungsempfänger des Bundes... so selten also nicht. E14/15 dürfte vielleicht die Standardbezahlung für Gemeinden mittlerer Größe sein, eingruppiert sind die entsprechenden Personen mutmaßlich eher in E12.

Man müßte 1. die Differenzierungsmöglichkeiten der EGO mehr nutzen, 2. herausgehobene Tätigkeiten besser vergüten und in vielen Fällen auf die Stufen 2-5 verzichten. Die EGO sieht ja schon unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale z.B. für handwerkliche Tätigkeiten vor, kein Problem die alle eine Entgeltgruppe nach oben zu verschieben - wie bei den Ingenieuren ja z.B. auch. Dann führt man - bei grundsätzlich 100% JSZ - für E11/12/14/15 200% JSZ ein, die Stufen 2-5 entfallen in E9a und höher, die Stufen 3 und höher entfallen in E5 und kleiner. Das Tabellenentgelt erhöht sich in E11-E15 um 9%, in E6-E10 um 6%, E1-E5 Nullrunde. Schon hat man ein ansprechendes Ergebnis, mit dem man marktgerecht zahlt. Im kommunalen Bereich sollte man noch die Fg. 2 der E13-15 so anpassen, daß sie die gewünschte Wirkung auch tatsächlich entfalten.

Vielen Dank. Das ist doch eine Diskussionsgrundlage.

Die Höherstufung für handwerkliche Tätigkeiten, typische E5 Stellen im Bauhof, Kläranlage, Wasserversorgung, Hausmeister usw in Anlehnung der Eingruppierung im Geltungsbereich, ist leider nicht möglich. Da wurden alte Tarife auf Landesebene nicht gekündigt.
Jeder Verwaltungsmitarbeiter wird direkt nach der Ausbildung in E6 eingruppiert. Die Facharbeiter bleiben in E5. Dies könnte problemlos geändert werden und eine Höhergruppuerung würde somit auch in den unteren Gruppen mehr Geld bringen, unabhängig der künftigen Tarifverhandlung.

JSZ für alle Auf 100% habe ich auch schon des öfteren erwähnt. Es ist ein Unding, diese gerade in den oberen Regionen zu kürzen. Also genau dort, wo der öffentliche Dienst keine Mitarbeiter mehr bekommt, wird auch noch das Gehalt reduziert.
Eine Erhöhung auf 200% finde ich persönlich nicht umsetzbar. Neiddebatte.   Da würde ich 100% für alle favorisieren und lieber die Tabelle z.B. an die Beträge des  TV-V angleichen.
JSZ könnten ja auch wieder gekürzt werden. 

Es gibt mittlerweile auch Gemeinden welche bereit sind Zulagen zu bezahlen, auch ausserhalb des Tarifvertrages. Es ist eine Frage des Wollens.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1209 am: 18.01.2020 12:35 »
Es ist nicht erforderlich, die landesbezirklichen Tarifverträge für die Eingruppierung der ehemaligen Arbeiter zu kündigen. Es genügt, im Anhang Regelungskompetenzen die Absätze 3 und 5 zu streichen.

Wer AN hat, die von Neid und Mißgunst zerfressen sind, hat bei der Personalauswahl versagt.

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1210 am: 18.01.2020 13:12 »
Zu den Amtsleistern, die haben bei uns in der Kreisveraltung (über 320.000 Einwohner) regelhaft die A13. Ja, A13. Man hat sich Jahrzehnte schwer getan, dort Angestellte hinzusetzten. Aus Prinzip. Das hat sich vor Jahren gelockert, man ist dann zur E12 gekommen, inzwischen wird aber auch nach E13 bzw. E14 eingruppiert.

Was darüber hinaus geht, ist für den Tarifvertrag ja nicht interessant. Ich halte jedoch einen Vergleich mit B-Gruppen im Brutto nicht statthaft, hier ist aufgrund von Wochenstunden zumeist ein eher bescheidender Stundenlohn zu erreichen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Und am allerwichtigsten: nicht nur das Einkommen aus der Arbeit generieren. Zumindest hier auf dem platten Land haben wir sehr viele Zusatzeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Otto1

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1211 am: 18.01.2020 13:26 »
Die B9 Gehälter sind eher nicht als 'Standard zu sehen und in den meisten Fällen auch kaum erreichbar.
Die E14- E15 Einstufung ist m.W. die Srandardeingruppierung von Amtsleitern (falls nicht verbeamtet) in mittleren Gemeinden.
Das ist nach Tarifvertrag schon Ende der Fahnenstange und die Zahlen sind ja bekannt.
Daher meine Frage. Welche Beträge wären angemessen?
Ich sehe eine Erhöhung von grösser 20% als notwendig an.

Entgelt analog zu B9 haben z.B. die HGF der HWK in NRW, die GS/BGF/HGF einiger großer Zuwendungsempfänger des Bundes... so selten also nicht. E14/15 dürfte vielleicht die Standardbezahlung für Gemeinden mittlerer Größe sein, eingruppiert sind die entsprechenden Personen mutmaßlich eher in E12.

Man müßte 1. die Differenzierungsmöglichkeiten der EGO mehr nutzen, 2. herausgehobene Tätigkeiten besser vergüten und in vielen Fällen auf die Stufen 2-5 verzichten. Die EGO sieht ja schon unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale z.B. für handwerkliche Tätigkeiten vor, kein Problem die alle eine Entgeltgruppe nach oben zu verschieben - wie bei den Ingenieuren ja z.B. auch. Dann führt man - bei grundsätzlich 100% JSZ - für E11/12/14/15 200% JSZ ein, die Stufen 2-5 entfallen in E9a und höher, die Stufen 3 und höher entfallen in E5 und kleiner. Das Tabellenentgelt erhöht sich in E11-E15 um 9%, in E6-E10 um 6%, E1-E5 Nullrunde. Schon hat man ein ansprechendes Ergebnis, mit dem man marktgerecht zahlt. Im kommunalen Bereich sollte man noch die Fg. 2 der E13-15 so anpassen, daß sie die gewünschte Wirkung auch tatsächlich entfalten.

Vielen Dank. Das ist doch eine Diskussionsgrundlage.

Die Höherstufung für handwerkliche Tätigkeiten, typische E5 Stellen im Bauhof, Kläranlage, Wasserversorgung, Hausmeister usw in Anlehnung der Eingruppierung im Geltungsbereich, ist leider nicht möglich. Da wurden alte Tarife auf Landesebene nicht gekündigt.
Jeder Verwaltungsmitarbeiter wird direkt nach der Ausbildung in E6 eingruppiert. Die Facharbeiter bleiben in E5. Dies könnte problemlos geändert werden und eine Höhergruppuerung würde somit auch in den unteren Gruppen mehr Geld bringen, unabhängig der künftigen Tarifverhandlung.

JSZ für alle Auf 100% habe ich auch schon des öfteren erwähnt. Es ist ein Unding, diese gerade in den oberen Regionen zu kürzen. Also genau dort, wo der öffentliche Dienst keine Mitarbeiter mehr bekommt, wird auch noch das Gehalt reduziert.
Eine Erhöhung auf 200% finde ich persönlich nicht umsetzbar. Neiddebatte.   Da würde ich 100% für alle favorisieren und lieber die Tabelle z.B. an die Beträge des  TV-V angleichen.
JSZ könnten ja auch wieder gekürzt werden. 

Es gibt mittlerweile auch Gemeinden welche bereit sind Zulagen zu bezahlen, auch ausserhalb des Tarifvertrages. Es ist eine Frage des Wollens.

Für die Autobahn wurde von Verdi folgendes ausgehandelt:


Änderungen gegenüber TV-L bzw. TVöD:

sämtliche Tabellenwerte höher als sowohl TV-L als auch TVöD
Arbeitszeit: maximal 39 Wochenstunden
echtes 13. Monatsgehalt
Option der monatlichen Auszahlung des 13. Monatsgehalts
echte stufengleiche Höhergruppierung
Entgeltgruppe 16
keine Entgeltgruppen 1 und 2
Auszahlung eines Unternehmensbonus ab 2022
keine Unterscheidung der Tarifgebiete West und Ost

Weiterhin werden viele Mangelberufe 1 oder 2 Stufen besser gestellt. So steigen Ingenieure mit der e11 ein und können sich aber ohne Personalverantwortung etc. nur durch fachliche Leistung bis zur e14 entwickeln.
Wünschenswert wäre natürlich eine andere Tabellenstruktur mit steilerem Anstieg.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1212 am: 18.01.2020 13:39 »
Zu den Amtsleistern, die haben bei uns in der Kreisveraltung (über 320.000 Einwohner) regelhaft die A13. Ja, A13. Man hat sich Jahrzehnte schwer getan, dort Angestellte hinzusetzten. Aus Prinzip. Das hat sich vor Jahren gelockert, man ist dann zur E12 gekommen, inzwischen wird aber auch nach E13 bzw. E14 eingruppiert.

Was darüber hinaus geht, ist für den Tarifvertrag ja nicht interessant. Ich halte jedoch einen Vergleich mit B-Gruppen im Brutto nicht statthaft, hier ist aufgrund von Wochenstunden zumeist ein eher bescheidender Stundenlohn zu erreichen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Und am allerwichtigsten: nicht nur das Einkommen aus der Arbeit generieren. Zumindest hier auf dem platten Land haben wir sehr viele Zusatzeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

TB werden nicht eingruppiert, sie sind es.

Ich finde 40 Wochenstunden gegenüber den 39 der TB jetzt eher nicht dramatisch. Ist eh Vertrauensarbeitszeit.

Und der Tarifvertrag soll jetzt für jeden ein Zinshaus gewähren?

armerknecht

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1213 am: 18.01.2020 14:08 »
Hat sich jemand von hier schon ein Haus (Reihenhaus/Doppelhaushälfte/Einfamilienhaus) leisten können mit einem Gehalt der Entgeltgruppe 1-8 ohne Eigenkapital wenn man von einem Kaufpreis 280.000 bis 400.000 € ausgeht, bzw max. Eigenkapital in Höher der Kaufnebenkosten. Wenn ja sind die Gehälter doch gar nicht so schlecht.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1214 am: 18.01.2020 14:26 »
Ja, kenne einigen Menschen mit kleiner E9 einkommen, die Eigenheimbesitzer sind. (Ohne Erbe)
Sind idR mit einer Appartmentwohnung angefangen, die dann nach diversen Jahren verkauft und dann der Gewinn im Reihenmittelhaus als Eigenkapital eingesetzt wurde.