Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1238971 times)

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1740 am: 01.02.2020 21:17 »
Du vergleichst aber nicht gleiche auszuübende Tätigkeit, gleiche Ausbildung und gleichen AG - Du vergleichst Ex mit Ax.

Ich habe in mehreren Beiträgen das Beispiel der Angestellten und verbeamteten Lehrer gebracht.
Ich vergleiche also sehr wohl die gleiche Tätigkeit, die gleiche Ausbildung und den gleichen AG.
Diese sind nun mal auch in A13 und E13.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1741 am: 01.02.2020 21:23 »
Da der TVÖD weder Eingruppierung noch Vergütung angestellter Lehrer regelt, kannst Du das natürlich tun - dokumentierst damit aber lediglich Deine Überforderung mit dem Thema.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1742 am: 01.02.2020 21:46 »
Da der TVÖD weder Eingruppierung noch Vergütung angestellter Lehrer regelt, kannst Du das natürlich tun - dokumentierst damit aber lediglich Deine Überforderung mit dem Thema.

Da kann ich ja froh sein dass du mich/uns an deiner Weisheit teilhaben lässt.
In deinem Universum gibt es eh nur eine Sichtweise.

Für die Eingruppierung angestellter Lehrer gilt sowohl der TV-L, wie auch der der TV-H, aber auch der TVÖD Bund und TVÖD VKA

Aber das ist dir wohl nicht bekannt, oder einfach egal

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1743 am: 01.02.2020 21:55 »
Ach ja? Das ist ja total spannend! Und wie tut das der TVÖD, wenn doch sowohl Vorbemerkung Nr. 8 zur EGO VKA als auch §1 Abs. 2 lit. a) TV EntgO Bund selbst ausschließen, die Eingruppierung von Lehrern zu regeln?

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1744 am: 01.02.2020 22:40 »
Dann erkundige dich doch mal bei der GEV .
In Bayern fand diesbezüglich  für die kommunal Beschäftigten Lehrkräfte erst am 20. Januar 2020 eine Einigung statt.
Eine neue TV-EntgO soll erst am 01.August 2020 in Kraft treten.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1745 am: 01.02.2020 22:56 »
Also räumst Du ein, daß Deine Behauptung:
Da der TVÖD weder Eingruppierung noch Vergütung angestellter Lehrer regelt, kannst Du das natürlich tun - dokumentierst damit aber lediglich Deine Überforderung mit dem Thema.

Da kann ich ja froh sein dass du mich/uns an deiner Weisheit teilhaben lässt.
In deinem Universum gibt es eh nur eine Sichtweise.

Für die Eingruppierung angestellter Lehrer gilt sowohl der TV-L, wie auch der der TV-H, aber auch der TVÖD Bund und TVÖD VKA

Aber das ist dir wohl nicht bekannt, oder einfach egal
Bullshit war und der TVÖD weder Eingruppierung noch Vergütung angestellter Lehrer regelt - ganz so, wie ich absolut zutreffend ausführte.

wossen

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1746 am: 01.02.2020 23:00 »
Ach ja? Das ist ja total spannend! Und wie tut das der TVÖD, wenn doch sowohl Vorbemerkung Nr. 8 zur EGO VKA als auch §1 Abs. 2 lit. a) TV EntgO Bund selbst ausschließen, die Eingruppierung von Lehrern zu regeln?

Nuja, die Eingruppierung von tarifbeschäftigten Lehrern mit 2. Stex. funktioniert unter Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen (komisch, wo die doch nix miteinander zu tun haben...). Im gesamten Regelungsbereich der Lehrer finden sich x-Verweise auf beamtenrechtliche Regelungen..

Wenn jetzt die Grundschullehrer nach A13 bezahlt werden sollen, folgen die tarifbeschäftigten Grundschullehrer automatisch auf E13 - da der TVL aber keine stufengleiche Höhergruppierung kennt, sorgen die Stufenverlusten dafür, dass die Höhergruppierung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte weit weniger attraktiv ist als für Beamte...

Die Kampagne für A13 für Grundschullehrer verfolgt also faktisch das Ziel, die Gehaltsunterschiede zwischen tarifbeschäftigten Grundschullehrern und verbeamteten zu vergrößern...

Eine stufengleiche Höhergruppierung im Bereich des TVLs war bekanntlich bei den letzten Tarifverhandlungen nicht von den Gewerkschaften durchgesetzt worden, sie setzen andere Prioritäten...

Die stufengleiche Höhergruppierung hätte natürlich A13 für alle verbeamteten Lehrer unwahrscheinlicher gemacht, da dann auch Folgekosten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte entstanden wären (die halten sich durch die Erfahrungsstufenverluste jetzt sehr im Rahmen)


Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1747 am: 01.02.2020 23:06 »
Im TVÖD sind angestellte Lehrer - wie nun mehrfach dargelegt - überhaupt nicht eingruppiert.

Otto1

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1748 am: 02.02.2020 08:38 »
Eben. Entgelt- und Besoldungsgruppen stehen in keiner Beziehung zueinander. Bei der gleichen auszuübenden Tätigkeit können zwischen Ex und Ay leicht x-y bis zu 3 oder -3 sein. Deshalb macht es auch keinen Sinn, Ex und Ax zu vergleichen - weder im Brutto noch im Netto. Mich hat das Beamtentum nie gereizt, offenkundig gibt es aber Leute, die das ansprechend finden. Wer so empfindet und es geschafft hat, soll gefälligst das Rumgeheule über das Laufbahnprinzip und die längere Arbeitszeit lassen. Wer so empfindet und es nicht geschafft hat, war halt nicht gut genug - oder hat es nicht versucht. Derjenige soll das Rumgeheule lassen, daß Beamte aus seiner Sicht wünschenswerte Vorteile ihm gegenüber hätten, denn das ist sein Versagen oder seine Lebensentscheidung.

Wenn nun beide Personen ein Lehramtsstudium hinter sich haben und der eine vor 20 Jahren eingestellt wurde, als noch verbeamtet wurde, dann kann man wohl nicht von Versagen oder Lebensentscheidung sprechen, sondern von Politik.

Oftmals werden die Stellen ja auch so ausgeschrieben: E11 / A12 für Beamte oder E13/A13 etc. Da kann man gleich ablesen was Sache ist.

JC83

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1749 am: 02.02.2020 08:42 »
Ach ja? Das ist ja total spannend! Und wie tut das der TVÖD, wenn doch sowohl Vorbemerkung Nr. 8 zur EGO VKA als auch §1 Abs. 2 lit. a) TV EntgO Bund selbst ausschließen, die Eingruppierung von Lehrern zu regeln?

Nuja, die Eingruppierung von tarifbeschäftigten Lehrern mit 2. Stex. funktioniert unter Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen (komisch, wo die doch nix miteinander zu tun haben...). Im gesamten Regelungsbereich der Lehrer finden sich x-Verweise auf beamtenrechtliche Regelungen..

Wenn jetzt die Grundschullehrer nach A13 bezahlt werden sollen, folgen die tarifbeschäftigten Grundschullehrer automatisch auf E13 - da der TVL aber keine stufengleiche Höhergruppierung kennt, sorgen die Stufenverlusten dafür, dass die Höhergruppierung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte weit weniger attraktiv ist als für Beamte...

Die Kampagne für A13 für Grundschullehrer verfolgt also faktisch das Ziel, die Gehaltsunterschiede zwischen tarifbeschäftigten Grundschullehrern und verbeamteten zu vergrößern...

Eine stufengleiche Höhergruppierung im Bereich des TVLs war bekanntlich bei den letzten Tarifverhandlungen nicht von den Gewerkschaften durchgesetzt worden, sie setzen andere Prioritäten...

Die stufengleiche Höhergruppierung hätte natürlich A13 für alle verbeamteten Lehrer unwahrscheinlicher gemacht, da dann auch Folgekosten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte entstanden wären (die halten sich durch die Erfahrungsstufenverluste jetzt sehr im Rahmen)

In Berlin z.B. egal, da auch die vollausgebildeten Grundschul-LK eine Stufenvorweggewährung nach Stufe 5 erhalten, die auch bei Höhergruppierungen greift.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1750 am: 02.02.2020 08:52 »
Eben. Entgelt- und Besoldungsgruppen stehen in keiner Beziehung zueinander. Bei der gleichen auszuübenden Tätigkeit können zwischen Ex und Ay leicht x-y bis zu 3 oder -3 sein. Deshalb macht es auch keinen Sinn, Ex und Ax zu vergleichen - weder im Brutto noch im Netto. Mich hat das Beamtentum nie gereizt, offenkundig gibt es aber Leute, die das ansprechend finden. Wer so empfindet und es geschafft hat, soll gefälligst das Rumgeheule über das Laufbahnprinzip und die längere Arbeitszeit lassen. Wer so empfindet und es nicht geschafft hat, war halt nicht gut genug - oder hat es nicht versucht. Derjenige soll das Rumgeheule lassen, daß Beamte aus seiner Sicht wünschenswerte Vorteile ihm gegenüber hätten, denn das ist sein Versagen oder seine Lebensentscheidung.

Wenn nun beide Personen ein Lehramtsstudium hinter sich haben und der eine vor 20 Jahren eingestellt wurde, als noch verbeamtet wurde, dann kann man wohl nicht von Versagen oder Lebensentscheidung sprechen, sondern von Politik.

Oftmals werden die Stellen ja auch so ausgeschrieben: E11 / A12 für Beamte oder E13/A13 etc. Da kann man gleich ablesen was Sache ist.

Es werden doch immer noch Lehrer verbeamtet - sogar massenhaft!

wossen

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1751 am: 02.02.2020 09:07 »
JCB schreibt
Zitat
In Berlin z.B. egal,
Nicht z.B., sondern NUR in Berlin egal...

Alle anderen Bundesländer verbeamten ja (mittlerweile wieder) Lehrer...mit kuriosen Begleiterscheinung, wie in Sachsen, dass ein älterer Schulleiter weniger verdienen kann als der frisch aus dem Referendariat gekommene verbeamtete Junglehrer...

Da kann man ja nun wahrlich keinen verurteilen, der dann Arbeit nach Vorschrift macht, seine weitaus besser gestellten Untergebenen, nuja, skeptisch behandelt, oder seine Gesundheit sehr schont und sich frühzeitig krankmeldet..

« Last Edit: 02.02.2020 09:13 von wossen »

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1752 am: 02.02.2020 11:01 »
Nun lasst doch mal den Unfug mit dem Beamtenvergleich. Vor allem seid ihr alle nur in der aktiven Laufbahn unterwegs. Beamter ist man lebenslang im Regelfall. Alleine daran scheitert schon ein Vergleich.

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1753 am: 02.02.2020 13:05 »
Die gefüllten Kassen machen jetzt schon Schlagzeilen:

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neuer-scholz-plan-teilabschaffung-des-soli-schon-im-sommer-68535050.bild.html

Hoffentlich wirkt sich das auch auf die Tarifrunde aus......

Da will  er wohl noch Punkte machen. Hat wohl erkannt, daß der Soli ab 2020 verfassungswidrig sein könnte - und zwar vollständig. Die wichtigsten Ergebnisse auf dem Gehaltszettel ergeben sich ehe im Nettobereich und des staatlichen Umgangs mit der weiteren Verwendung dieses Nettos. ;)

Otto1

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #1754 am: 02.02.2020 15:30 »
Die gefüllten Kassen machen jetzt schon Schlagzeilen:

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neuer-scholz-plan-teilabschaffung-des-soli-schon-im-sommer-68535050.bild.html

Hoffentlich wirkt sich das auch auf die Tarifrunde aus......

Da will  er wohl noch Punkte machen. Hat wohl erkannt, daß der Soli ab 2020 verfassungswidrig sein könnte - und zwar vollständig. Die wichtigsten Ergebnisse auf dem Gehaltszettel ergeben sich ehe im Nettobereich und des staatlichen Umgangs mit der weiteren Verwendung dieses Nettos. ;)

In Kombination mit einer Anpassung des Spitzensteuersatzes ist dies sicherlich eine gute Sache.