Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?
Gruß Jake
Wer wird denn benachteiligt? Das gilt doch für alle Arbeitnehmer gleichermaßen, dass es Feiertagszuschläge eben nur an gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen gibt (entweder bundeseinheitlich festgeschrieben oder durch Landesrecht).
Eher müsste es einen validen Grund dafür geben, warum das an nicht gesetzlichen Feiertagen anders sein sollte. Ja, ich weiß, bei anderen religiösen Feiertagen wurden ebenfalls bestimmt, dass derselbe Tag auch ein gesetzlicher Feiertag sein soll … andererseits … andere eben auch nicht, oder nicht überall, und wenn's nach mir ginge sollte man seine freien Feiertage gerne so legen können, wie man sie selber gerne hätte, aber so wie es jetzt ist, ist nun mal die gesetzliche Rechtslage. Ich sehe tatsächlich keinen Grund für Extrawürste aus religiösen Gründen.
Schwache Antwort.
AG-Vertreter?
Nö, ganz und gar nicht.
Mir egal, ob du die Antwort als stark oder schwach bezeichnest, dass die Regelung auf gesetzliche Feiertage abstellt, ist Fakt.
oder verzichtest du gerne im TVÖD auf Geld, das dir im BAT zugestanden hat?
Da mir im BAT nie etwas zugestanden hat, da ich nie unter ihm gearbeitet habe, sondern erst im TVöD angefangen habe. Insofern kenne ich das gar nicht anders (abgesehen davon, dass ich feiertags nicht arbeiten muss). Als Alt-BATler, der auch feiertags hätte arbeiten müssen, hätte ich mich wahrscheinlich auch übers Ohr gehauen gefühlt, aber dann wiederum … hätte das für alle gleichermaßen gegolten und ich hätte mit allen anderen zusammen grummelnd meinen Unmut über diese rechtliche Änderung Luft machen können.
Für ALLE kirchlichen Feiertage gibt es 135% Zulage. Weshalb nicht für Ostersonntag?
Es geht hier nicht um gesetzliche sondern um TARIFLICHE Regelungen.
Sich auf eine gesetzliche Regelung zu berufen ist typisch für AN-Vertreter, die mit Nebelkerzen verhindern wollen das Feiertagszuschläge auf tariflicher Ebene geregelt werden.
Nope. Einige wurden bereits genannt, den Buß- und Bettag (außer in Sachsen) kann man ebenfalls noch dazu zählen. Sicherlich geht es um tarifliche Regelungen, wer behauptet denn das Gegenteil? Aber wieso sollten diese Extrawürste für religiöse Feiertage machen?
EDIT:
Du hast Recht: Alle AN, außer den Brandenburgern (danke Spid), werden gleichermaßen seit der Umstellung auf den TVÖD benachteiligt. Tolles Argument von dir. Bin beeindruckt.
Wenn alle gleich behandelt werden, kann auch keiner benachteiligt werden.
Da sich der Gesetzgeber nun mal auf die wichtigsten religiöse Feiertage eingelassen und anerkannt hat, sollten diese auch entsprechend gewürdigt werden.
Hat er doch gar nicht.
Was ist mit den höchsten jüdischen Feiertagen? Den höchsten islamischen? Hinduistischen?
Er hat bestimmte Tage im Jahr irgendwann zu gesetzlichen Feiertagen bestimmt, da er davon ausging, dass die Mehrzahl der Menschen an diesen Tagen religiösem Brauchtum nachgehen wollen (und nach und nach ja sogar gesetzliche Feiertage noch eingestampft). Ob das heutzutage noch die Realität trifft, sei dahingestellt. So sehr ich mich persönlich über höhere Zuschläge, sollte ich jemals an einem Ostersonntag arbeiten müssen, freuen würde, so sehr lehne ich eine weitere Religiösisierung von Rechtsvorschriften ab.