Nach dem einstellen des Links hast du 6 Minuten gebraucht um hier zu antworten.
Nach dem "durchlesen" ist deine Schlussfolgerung a.a.:
"Ist für eine Gewerkschaftspublikation auch durchaus legitim."
Der letzte Absatz in dem Dokument lautet:
Wir haben die 10 Irrtümer über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aus eigenem Antrieb und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Im Interesse der betroffenen Pflichtversicherten und künftigen Rentner wäre zu wünschen, dass sich die Gewerkschaften mehr als bisher mit dem komplexen Thema Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst beschäftigen und den Vertretern der Arbeitgeberverbänden in Tarifgesprächen zur Zusatzversorgung auch Paroli bieten können. Aufgrund der in der Vergangenheit beobachteten Verhaltensweisen der Gewerkschaften fehlt uns allerdings dazu der Glaube.
Soviel zum Thema, du hast etwas durchgelesen ...
Ich habe das Dokument nach Antworten auf meine Frage durchsucht. Das Zitat und auch der absolut überwiegende Teil des Dokuments haben mir leider keine Antwort gegeben. Um das einmal querzulesen sind 5 Minuten absolut ausreichend. Einzig folgendes habe ich gefunden, welches Du auch in deinem Post nennst:
Die Fakten aus dem Dokument:
Beamte: Nach 40 Dienstjahren Bruttopension in Höhe von 71,75 % des letzten Bruttogehalts.
TB: Die Bruttogesamtrente (gesetzliche Rente + Zusatzversorgung) macht 55 % bzw. 51 % des letzten Bruttogehalts aus.
Und das ist leider kein Fakt, sondern eine Behauptung ohne nähere Begründung. Daher habe ich - weiterhin - Interesse an Fakten, die die eine oder andere Sicht der Dinge belegen oder zumindest nachvollziehbar machen.
Mal so ein Beispiel ins Blaue zum Diskutieren:
Tarifbeschäftigter, Jahrgang 1997 fängt 2020 nach seinem Bachelor mit E 11 an.
Macht (Stufe 1, Dynamisierung von 2 % zur Abbildung der Stufen) 1.300,-- € VBL mit 67
Rente wären ca. 1.900,-- €, Zusammen 3.200,-- €
Der Pensionär A 11 bekäme 3.330 ,-- €.
Das empfinde ich nicht als wesentlichen Unterschied.