Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1238757 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3915 am: 26.04.2020 19:29 »
Bei der typischen Verdi-Klientel kann man ja auch nicht mit dem Wert deren Arbeit argumentieren.

Otto1

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3916 am: 26.04.2020 20:52 »
Eine marktgerechte Bezahlung wäre hier fatal. ^^

Speech

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3917 am: 27.04.2020 07:24 »
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben hatte Recht

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3918 am: 27.04.2020 07:35 »
Die brauchen sich da wenig ausdenken - die Vorvorgängerin des jetzigen Arbeitsminister hat durch typisch sozialdemokratisches Pech beim Denken durch entsprechende Rechtsvorschriften die Einrichtung und Unterhaltung von Telearbeitsplätzen doch so erschwert, daß der Aufwand für entsprechende Compliance selbst Enthusiasten für Telearbeit unter den AG außer in außergewöhnlichen Fällen Abstand nehmen ließ. Ich gehe davon aus, daß die Masse der in der Krise hastig eingerichteten Telearbeitsplätze zu einem Bußgeldverfahren führen könnte.
Gilt das auch für HomeOffice im Sinne vom mobilen Arbeiten? War mit nicht bewusst, dass das mobile Arbeiten, mit einem Telearbeitsplatz (im Sinne  § 2 Abs. 7 ArbStättV) vergleichbar wäre.
Bei uns wird da unterschieden.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3919 am: 27.04.2020 07:51 »
Die ArbStättV konkretisiert lediglich Schutzpflichten des AG, wie sie u.a. aus §5 ArbSchG generiert werden. Der Umstand, daß die ArbStättV bei „mobilen Arbeiten“ aus der Natur der Sache heraus keine Anwendung findet, berührt diese Schutzpflichten also dahingehend nicht, als daß gleichwertige, wenn auch möglicherweise andere Maßnahmen als bei festen Arbeitsstätten zu treffen sind.

Yasper

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3920 am: 27.04.2020 08:27 »
Ich freue mich schon auf Regaleinräumer, Kassierer, Bademeister, Polizisten, Schauspieler und Fußballer im Home Office...

Bedingungslosesgrundeinkommen....

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will im Herbst 2020 ein Gesetz zum Recht auf Arbeiten im Homeoffice vorlegen. Dies sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. In ersten Reaktionen von FDP und Grünen gab es Zuspruch, Arbeitgeberverbände sind derweil dagegen.

[...]

Heil will dies ändern: Wo es betrieblich möglich sei, könne künftig jeder Arbeitnehmer das Arbeiten von zu Hause aus einfordern. "Man darf entweder komplett auf Homeoffice umsteigen oder auch nur für ein oder zwei Tage die Woche", sagte Heil der Bild am Sonntag. Arbeitszeit und Feierabend sollten aber nicht kollidieren. Wie das verhindert werden solle, erklärte er nicht.

[...]

https://www.golem.de/news/zukunft-arbeitsminister-heil-will-homeoffice-recht-2004-148096.html

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3921 am: 27.04.2020 08:41 »
Nur hat „betrieblich möglich“ eine gänzlich andere Qualität als bspw. „sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen“.

Texter

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3922 am: 27.04.2020 08:45 »
Die brauchen sich da wenig ausdenken - die Vorvorgängerin des jetzigen Arbeitsminister hat durch typisch sozialdemokratisches Pech beim Denken durch entsprechende Rechtsvorschriften die Einrichtung und Unterhaltung von Telearbeitsplätzen doch so erschwert, daß der Aufwand für entsprechende Compliance selbst Enthusiasten für Telearbeit unter den AG außer in außergewöhnlichen Fällen Abstand nehmen ließ. Ich gehe davon aus, daß die Masse der in der Krise hastig eingerichteten Telearbeitsplätze zu einem Bußgeldverfahren führen könnte.

Wie löst Du dieses Problem? Vollwertige Arbeitsplätze zu Hause oder keine Telearbeit?

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3923 am: 27.04.2020 08:48 »
Es überrascht, wie viel Autonomie ein Sozialdemokrat einem Mitbürger doch noch zutraut. Das überrascht insofern etwas.

P.S.: Home-Office ist aber steuerrechtlich scheinbar sehr vorsichtig zu genießen. So wie es in der Lokalpresse stand, kann für das häusliche Arbeitszimmer die Miete und bei Eigentum der Zinssatz angesetzt werden. Da schneiden sich doch Eigentümer in die Hand, erst recht, wenn bereits abbezahlt wurde?

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3924 am: 27.04.2020 08:54 »
Abschreibung heißt das Zauberwort bei Eigentum; die Finanzierungskosten kämen ja nur on top  ;)

Wobei natürlich die bekannten steuerrechtlichen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer gelten.

Kaiser80

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3925 am: 27.04.2020 08:55 »

P.S.: Home-Office ist aber steuerrechtlich scheinbar sehr vorsichtig zu genießen. So wie es in der Lokalpresse stand, kann für das häusliche Arbeitszimmer die Miete und bei Eigentum der Zinssatz angesetzt werden. Da schneiden sich doch Eigentümer in die Hand, erst recht, wenn bereits abbezahlt wurde?

Ja nu... Sollten steuerliche Anreize das Hauptargument für Homeoffice sein?
Davon ab, ist die Aussage der Lokalpresse, so wie von dir wiedergegeben, ziemlich unvollständig...

kommunalhesse

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3926 am: 27.04.2020 08:57 »
Nur hat „betrieblich möglich“ eine gänzlich andere Qualität als bspw. „sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen“.

Da es hierzu noch keinen Gesetzesentwurf gibt, ist es gut möglich, dass das noch spezifiziert wird.

Ich halte den Vorstoß grundsätzlich für eine gute Idee. Bei uns im Haus funktioniert es nicht nur jetzt sehr gut mit Home-Office, es wird auch schon seit Jahren Telearbeit praktiziert. Diese stand zunächst nur Kolleginnen und Kollegen offen, welche sich bspw. um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmerten und war auch nur alternierend vorgesehen. Nachdem festgestellt wurde, dass die Arbeit von zuhause hervorragend funktioniert und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bringt, wurde es allen zugänglich gemacht, vorausgesetzt, dass keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.

Was sollte also gegen ein gesetzlich verankertes Recht auf Home-Office sprechen?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3927 am: 27.04.2020 09:05 »
Nur hat „betrieblich möglich“ eine gänzlich andere Qualität als bspw. „sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen“.

Da es hierzu noch keinen Gesetzesentwurf gibt, ist es gut möglich, dass das noch spezifiziert wird.

Ich halte den Vorstoß grundsätzlich für eine gute Idee. Bei uns im Haus funktioniert es nicht nur jetzt sehr gut mit Home-Office, es wird auch schon seit Jahren Telearbeit praktiziert. Diese stand zunächst nur Kolleginnen und Kollegen offen, welche sich bspw. um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmerten und war auch nur alternierend vorgesehen. Nachdem festgestellt wurde, dass die Arbeit von zuhause hervorragend funktioniert und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bringt, wurde es allen zugänglich gemacht, vorausgesetzt, dass keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.

Was sollte also gegen ein gesetzlich verankertes Recht auf Home-Office sprechen?

Der Umstand, daß man den AN mal wieder als handlungsunfähiges Regelungsobjekt sieht und nicht als das selbstbestimmte Individuum, das mit seinem Vertragspartner auf Augenhöhe agiert.

Spid

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« Antwort #3928 am: 27.04.2020 09:22 »
Die brauchen sich da wenig ausdenken - die Vorvorgängerin des jetzigen Arbeitsminister hat durch typisch sozialdemokratisches Pech beim Denken durch entsprechende Rechtsvorschriften die Einrichtung und Unterhaltung von Telearbeitsplätzen doch so erschwert, daß der Aufwand für entsprechende Compliance selbst Enthusiasten für Telearbeit unter den AG außer in außergewöhnlichen Fällen Abstand nehmen ließ. Ich gehe davon aus, daß die Masse der in der Krise hastig eingerichteten Telearbeitsplätze zu einem Bußgeldverfahren führen könnte.

Wie löst Du dieses Problem? Vollwertige Arbeitsplätze zu Hause oder keine Telearbeit?

Nach der Nahles-Novelle hatten wir Telearbeit zunächst gänzlich aufgegeben, mittlerweile gibt es wieder einige Telearbeitsplätze, die vollständig compliant sind - aber halt nur in wenigen Fällen, wo es sich aus AG-Sicht lohnte. Daneben haben wir etwa ein Drittel unserer Arbeitsplätze, wo die Natur der Tätigkeit ohnehin schon immer zu mobilem Arbeiten führte, schon bevor man aufgrund der Nahles-Novelle massiv diese Krücke bemühte, die bei genauer Betrachtung in vielen Fällen ohnehin nicht haltbar ist - spätestens wenn ein betroffener Mitarbeiter auf Nachfragen, wo er denn so mobil arbeite, antwortet: „Entweder hier im Betrieb oder daheim am Küchentisch.“ Für diese Arbeitsplätze haben wir uns eng an BT WD 6 - 3000 - 149/16 orientiert. Da dies eingespielt war, konnten wir das dann im Zuge der Krise zeitgerecht auf andere Arbeitsplätze ausdehnen.

kommunalhesse

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3929 am: 27.04.2020 09:25 »
Nur hat „betrieblich möglich“ eine gänzlich andere Qualität als bspw. „sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen“.

Da es hierzu noch keinen Gesetzesentwurf gibt, ist es gut möglich, dass das noch spezifiziert wird.

Ich halte den Vorstoß grundsätzlich für eine gute Idee. Bei uns im Haus funktioniert es nicht nur jetzt sehr gut mit Home-Office, es wird auch schon seit Jahren Telearbeit praktiziert. Diese stand zunächst nur Kolleginnen und Kollegen offen, welche sich bspw. um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmerten und war auch nur alternierend vorgesehen. Nachdem festgestellt wurde, dass die Arbeit von zuhause hervorragend funktioniert und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bringt, wurde es allen zugänglich gemacht, vorausgesetzt, dass keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.

Was sollte also gegen ein gesetzlich verankertes Recht auf Home-Office sprechen?

Der Umstand, daß man den AN mal wieder als handlungsunfähiges Regelungsobjekt sieht und nicht als das selbstbestimmte Individuum, das mit seinem Vertragspartner auf Augenhöhe agiert.

Das kann man natürlich so betrachten, in der idealen Theorie regelt der Wettbewerb das natürlich selbst. Ein Anspruch auf Home-Office könnte aber auch ein Schub für die Digitalisierung sein. Hier besteht akuter Nachholbedarf.