Man sollte sich damit befassen was rechtlich abläuft. Der Tarifvertrag ist unbefristet geschlossen. Grundsätzlich könnte der gesamte Tarifvertrag mit bestimmten Fristen gekündigt werden. Daran hat keine Seite ein Interesse.
Es können bestimmte Teile des Tarifvertrags gekündigt werden. Dies führt dazu, dass die Friedenspflicht endet und Arbeitskampfmaßnahmen möglich sind. Dies führt aber nicht dazu, dass der Tarifvertrag seine Wirkung verliert. Auch der gekündigte Teil bleibt anwendbar.
Deshalb ist es wichtig diesen Sachverhalt vom Auslaufen des Tarifvertrages abzugrenzen. Ein solches Auslaufen hätte erhebliche andere rechtliche Folgen.