http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2018/
Bitte, Herr SpiT
Die Formulierung "Laufzeit", die wir aus der Überschrift zu §39 TVöD übernommen haben, ist in diesem Zusammenhang tatsächlich u.U. irreführend. Der Formulierung im Tarifvertrag nach - und in der Tat nur diese ist maßgeblich - handelt es sich um eine Mindestlaufzeit:
"Abweichend von Absatz 2 können schriftlich gekündigt werden [...]
die jeweiligen Anlagen A (Bund bzw. VKA) zu § 15 ohne Einhaltung einer Frist, frühestens jedoch zum 31. August 2020;"
*frühestens*
Das war bisher noch nie wirklich relevant, da der jeweilige Tarifvertrag verläßlich von der Geschwerksseite stets frühestmöglich gekündigt wurde. Nun wird es aber im Ausnahmejahr 2020 offenbar an diesem Punkt spannend.
Ich denke, das Wort "Laufzeit" müssen wir auf künftigen Seiten ersetzen oder einen Info-Button ergänzen.