Auch tarifungebundene Kommunen sind mindestens an die Haushaltsgrundsätze gebunden, je nach Land kann die GemO das Entgelt auf die Höhe des Entgelts vergleichbarer Landesbeschäftigter begrenzen, weshalb es durchaus vorkommt, daß eine solche Gemeinde Stellenausschreibungen mit Angabe von TV-L-Entgeltgruppen ausschreibt.
Nachdem nun geklärt ist, daß öD und TVÖD-AG zwei unterschiedliche Gruppen sind und TVÖD-AG und Privatwirtschaft keine Gegensatzpaare bilden, sondern vielmehr öD und Privatwirtschaft eben dieses Gegensatzpaar sind, ziehst Du weiterhin meine Aussage in Zweifel, daß die Arbeitsplatzsicherheit im öD nicht größer sei als in der Privatwirtschaft, sondern es einige AG im öD gebe, die eine höhere Arbeitsplatzsicherheit böten als einige AG in der Privatwirtschaft und umgekehrt? Und welche tarifvertragliche Arbeitsplatzsicherheit gäbe es im TVÖD?