Doch, das ist sie. Über die gewählten Repräsentanten des Volkes. Es gibt keinen völker- oder staatsrechtlichen Grundsatz, wonach der Souverän solche Fragen nicht an seine Repräsentanten delegieren kann. Das Grundgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Entscheidung durch Repräsentanten die absolute Regel ist.
Zutreffend, denn in der Präambel steht:
[…] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Und in der Eingangsformel wir deutlich, dass das Deutsche Volk hierbei durch gewählte Abgeordnete gehandelt hat:
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. [...]