Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1242004 times)

FGL

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5415 am: 28.07.2020 12:47 »
Es galt und gilt meines Wissens eine freie Entscheidung durch das Volk abzuhalten. Das ist nie erfolgt.
Doch, das ist sie. Über die gewählten Repräsentanten des Volkes. Es gibt keinen völker- oder staatsrechtlichen Grundsatz, wonach der Souverän solche Fragen nicht an seine Repräsentanten delegieren kann. Das Grundgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Entscheidung durch Repräsentanten die absolute Regel ist.

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5416 am: 28.07.2020 13:44 »
Doch, das ist sie. Über die gewählten Repräsentanten des Volkes. Es gibt keinen völker- oder staatsrechtlichen Grundsatz, wonach der Souverän solche Fragen nicht an seine Repräsentanten delegieren kann. Das Grundgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Entscheidung durch Repräsentanten die absolute Regel ist.

Zutreffend, denn in der Präambel steht:
[…] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Und in der Eingangsformel wir deutlich, dass das Deutsche Volk hierbei durch gewählte Abgeordnete gehandelt hat:
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. [...]

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5417 am: 28.07.2020 14:22 »
Im Jahre 1949 war das nicht "das deutsche Volk".

Ansonsten: wo und wann war noch mal die konkrete Delegierung an die Repräsentanten erfolgt?

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5418 am: 28.07.2020 14:31 »
Im Lichte der Präambel a. F. selbstverständlich doch.

Art. 144 I GG; selbstverständlich existierten 1949 demokratisch legitimierte Landtage, die über die Annahme des GG befinden durften.

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5419 am: 28.07.2020 14:35 »
Also hat bisher weder das deutsche Volk über ein abschließende Verfassung/ Grundgesetz entscheiden noch hat es dieses auf Repräsentanten delegiert.

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5420 am: 28.07.2020 14:49 »
Wenn du meinst...

was_guckst_du

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5421 am: 28.07.2020 14:54 »
..du kannst doch einem Reichsbürger nicht mit der Verfassung von 1949 kommen... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FGL

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5422 am: 28.07.2020 15:01 »
Im Jahre 1949 war das nicht "das deutsche Volk".

Ansonsten: wo und wann war noch mal die konkrete Delegierung an die Repräsentanten erfolgt?

Also hat bisher weder das deutsche Volk über ein abschließende Verfassung/ Grundgesetz entscheiden noch hat es dieses auf Repräsentanten delegiert.
Die Bürger der deutschen Länder haben ihre Landtage gewählt. Die Landtage haben Delegierte zwecks Ausarbeitung des Grundgesetzes in den Parlamentarischen Rat entsandt. Das fertige Grundgesetz wurde von zwei Dritteln der Landtage der deutschen Länder angenommen und damit im Bund in Kraft gesetzt.

Genau jenes Grundgesetz sah bis zur Wiedervereinigung vor, dass das Grundgesetz "in anderen Teilen Deutschland" in Kraft zu setzen ist. Gemeint waren damit die Gebiete der DDR.

Für genau dieses Prozedere haben sich die Repräsentanten entschieden.

kleri

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5423 am: 28.07.2020 15:35 »
Der Auftrag war, die Einheit herzustellen.

Seitdem ist aus einem Provisorium der Dauerzustand geworden, wie der Vergleich der Präambel a. F. / n. F. zeigt.

Es galt und gilt meines Wissens eine freie Entscheidung durch das Volk abzuhalten. Das ist nie erfolgt. Namen und Inhalte sind insofern nicht wichtig bzw. sekundär.

Hätte aber auch nicht viel dagegen, diesen Passus zu streichen.

Wenn doch aber das Grundgesetz in Gänze illegitim ist, weil

Zitat von: BAT
Also hat bisher weder das deutsche Volk über ein abschließende Verfassung/ Grundgesetz entscheiden noch hat es dieses auf Repräsentanten delegiert.

- inwiefern wäre eine nach dem Grundgesetz geregelte "freie Entscheidung durch das Volk" dann legitimiert? In welcher Art Dokument sollte denn ein Verfahren zur Aufstellung einer Verfassung geregelt sein?

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5424 am: 28.07.2020 16:17 »
Die verfassungsgebende Gewalt liegt beim Volk, wie es ja in der Präambel zum Ausdruck kommt. Nenn´ es ein Naturgesetz der - repräsentativen - Demokratie. Mir ist auch klar, dass dieser Grundsatz beim Urknall noch nicht niedergeschrieben stand. Das ist die normative Kraft des Faktischen.

Und jetzt bitte keine Diskussionen über den Urknall...  ;)

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5425 am: 28.07.2020 16:25 »


Genau jenes Grundgesetz sah bis zur Wiedervereinigung vor, dass das Grundgesetz "in anderen Teilen Deutschland" in Kraft zu setzen ist. Gemeint waren damit die Gebiete der DDR.


Wo kommt das denn her? Bist relativ jung, oder? Eine förmliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie fand erst nach Ausserkraftreten des "alten" Grundgesetzes statt. Wir sind ja ganz nah beisammen, jedoch sind mir deine Ausführungen viel zu ungenau und beliebig.


BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5426 am: 28.07.2020 16:26 »
Die verfassungsgebende Gewalt liegt beim Volk, wie es ja in der Präambel zum Ausdruck kommt. Nenn´ es ein Naturgesetz der - repräsentativen - Demokratie. Mir ist auch klar, dass dieser Grundsatz beim Urknall noch nicht niedergeschrieben stand. Das ist die normative Kraft des Faktischen.


Das ist in sich unlogisch, da ja zunächst das Volk aufgerufen wäre, welche Staatsform - u. a. mit der Möglichkeit einer repräsentativen Demokratie - es denn haben möchte.

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5427 am: 28.07.2020 16:30 »
Nope. Die Tatsache, dass der Zustand seit dutzenden Jahren so ist wie er ist, bildet die eigene Rechtfertigung. Das ist die normative Kraft des Faktischen. Und damit ist es jetzt auch gut.

FGL

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5428 am: 28.07.2020 16:45 »


Genau jenes Grundgesetz sah bis zur Wiedervereinigung vor, dass das Grundgesetz "in anderen Teilen Deutschland" in Kraft zu setzen ist. Gemeint waren damit die Gebiete der DDR.


Wo kommt das denn her?  Bist relativ jung, oder? Eine förmliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie fand erst nach Ausserkraftreten des "alten" Grundgesetzes statt.
Art. 23 GG a.F. Spätestens seit dem Warschauer Vertrag von 1970 war klar, dass die BRD keine Gebietsansprüche an Polen richtet, womit sich der Anwendungsbereich von Art. 23 GG a.F. auf die Gebiete der DDR konkretisierte.

Wir sind ja ganz nah beisammen, jedoch sind mir deine Ausführungen viel zu ungenau und beliebig.
Du redest vom 'Außerkrafttreten des "alten" Grundgesetzes' aber meine Ausführungen sollen "viel zu ungenau" sein? Genau mein Humor...

Das ist in sich unlogisch, da ja zunächst das Volk aufgerufen wäre, welche Staatsform - u. a. mit der Möglichkeit einer repräsentativen Demokratie - es denn haben möchte.
Wer soll "das Volk" sein?

Pepper2012

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5429 am: 28.07.2020 16:51 »
Wir sind ja ganz nah beisammen, jedoch sind mir deine Ausführungen viel zu ungenau und beliebig.
Du redest vom 'Außerkrafttreten des "alten" Grundgesetzes' aber meine Ausführungen sollen "viel zu ungenau" sein? Genau mein Humor...

Sauber  :D