Erzähl uns doch lieber wieder etwas zu Deinen Stereotypen. Oder zur Eingruppierung von Standesbeamten.
Wann immer Du Dich zur Sache eingelassen hast, hast Du versagt, so jüngst
hier oder prominent
hier. Wo bleibt denn nun die relevante Rechtsprechung zu Deiner Rechtsmeinung? Ich habe zwei rechtskräftige LAG-Urteile für meine beigebracht und Du warst hier monatelang nicht gesehen. Das zeigt uns, daß Du in einer Tätigkeit, die nach obergerichtlicher Feststellung nur eine leichte Geistesarbeit verlangt, bestens aufgehoben bist. Aber auch, wenn Du Dich nicht zur Sache einläßt, sorgt Deine universale Unzulänglichkeit für unfreiwillige Komik, z.B. bei Deiner neuen
“Stereotype“ - zum Schießen! Daß Dir vor diesem Hintergrund eine Umgebung, in der Dir gesagt wird: „immerhin hast Du es ganz doll versucht“, vorziehst, ist nicht verwunderlich.