Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1242128 times)

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5550 am: 04.08.2020 15:34 »
Weswegen es gewisse Leitplanken geben müsste, die den AN nicht einseitig benachteilen. Wenn es nicht gerade um die Leistungsverwaltung geht, ist ohnehin nicht mit großen Nachfrageschankungen zu rechnen, bzw. könnte der öD als großer Arbeitgeber entsprechend gegensteuern.

Mein Gedanke ist auch eher die Abkehr von einem Arbeitszeitmodell hin zu einem Ergebnismodell. Definierte Qualitäten und Quantitäten und erhöhte Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, wie sie dies umsetzen.

Zappato

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5551 am: 04.08.2020 15:42 »
Führen durch Ziele wäre da zeitgemäßer. Dies wären dann aber zu viele Wünsche für einen Tarifvertrag im öD.

Das ist bei uns (Forschungsinstitut mit Anlehnung an ÖD) so üblich. Jährliche Zielvereinbarungsgespräche werden angesetzt. Diese Ziele muss man eben innerhalb der Arbeitszeit erreichen.

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5552 am: 04.08.2020 15:45 »

Das ist bei uns (Forschungsinstitut mit Anlehnung an ÖD) so üblich. Jährliche Zielvereinbarungsgespräche werden angesetzt. Diese Ziele muss man eben innerhalb der Arbeitszeit erreichen.

Wie soll das gehen? Ich liege über den potentiellen Zielen. Downgrade? Abwertung von Verantwortlichkeiten? ;)

Feidl

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5553 am: 04.08.2020 15:50 »
Ich wäre auch eher ein Fan von einer Revolution statt Evolution des Arbeitszeitmodells, da Arbeitszeit / Anwesenheit nichts über Arbeitsleitung aussagt. Führen durch Ziele wäre da zeitgemäßer. Dies wären dann aber zu viele Wünsche für einen Tarifvertrag im öD.
Halte ich für eine schlechte Idee. Bei Arbeiten, wo man klare Ziele definieren kann, könnten diese AN schneller erreichen als geplant und so bei gleicher Bezahlung geringere Arbeitszeit haben. Kann aber eben auch andersrum laufen und der AN dann plötzlich länger auf Arbeit verbleiben muss als geplant (und wodurch z.B. private Termine nicht wahr genommen werden können).
Andererseits gibt es Arbeiten, wo Anwesenheit auch bei bester und zügigster Arbeit nicht verkürzt werden kann,z.B. Bürgerbüro o.ä. Hier kann das Modell nur zum Nachteil des AN werden, die Vorteile kann er hingegen nicht nutzen.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5554 am: 04.08.2020 15:51 »
Weswegen es gewisse Leitplanken geben müsste, die den AN nicht einseitig benachteilen. Wenn es nicht gerade um die Leistungsverwaltung geht, ist ohnehin nicht mit großen Nachfrageschankungen zu rechnen, bzw. könnte der öD als großer Arbeitgeber entsprechend gegensteuern.

Mein Gedanke ist auch eher die Abkehr von einem Arbeitszeitmodell hin zu einem Ergebnismodell. Definierte Qualitäten und Quantitäten und erhöhte Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, wie sie dies umsetzen.

Der öD ist aber kein großer AG, er besteht aus einigen wenigen großen AG, vielen mittleren und zahllosen kleinen AG. Und eine Ergebnisorientierung ist eben genau das, was ich schrieb: eine Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf den AN. Bislang ist der Unternehmer für den Erfolg verantwortlich, der AN leistet Arbeit mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang. Wird der AN für den Erfolg seines Tuns verantwortlich, geht unternehmerische Verantwortung auf ihn über.m, obwohl er den Erfolg seines Tuns nur begrenzt beeinflussen kann.

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5555 am: 04.08.2020 16:09 »
Ich wäre auch eher ein Fan von einer Revolution statt Evolution des Arbeitszeitmodells, da Arbeitszeit / Anwesenheit nichts über Arbeitsleitung aussagt. Führen durch Ziele wäre da zeitgemäßer. Dies wären dann aber zu viele Wünsche für einen Tarifvertrag im öD.
Halte ich für eine schlechte Idee. Bei Arbeiten, wo man klare Ziele definieren kann, könnten diese AN schneller erreichen als geplant und so bei gleicher Bezahlung geringere Arbeitszeit haben. Kann aber eben auch andersrum laufen und der AN dann plötzlich länger auf Arbeit verbleiben muss als geplant (und wodurch z.B. private Termine nicht wahr genommen werden können).
Andererseits gibt es Arbeiten, wo Anwesenheit auch bei bester und zügigster Arbeit nicht verkürzt werden kann,z.B. Bürgerbüro o.ä. Hier kann das Modell nur zum Nachteil des AN werden, die Vorteile kann er hingegen nicht nutzen.

Es geht mir nicht primär darum, durch schnellere Arbeit mehr Freizeit zu generieren, sondern durch zusätzliche Freiheiten und Verantwortlichkeiten einen größeren Einfluss auf die Gestaltung der Arbeit zu haben.

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5556 am: 04.08.2020 16:17 »
eine Ergebnisorientierung ist eben genau das, was ich schrieb: eine Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf den AN. Bislang ist der Unternehmer für den Erfolg verantwortlich, der AN leistet Arbeit mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang. Wird der AN für den Erfolg seines Tuns verantwortlich, geht unternehmerische Verantwortung auf ihn über.m, obwohl er den Erfolg seines Tuns nur begrenzt beeinflussen kann.

Es kommt darauf an, für welche Ergebnisse der Beschäftigte verantwortlich sein soll. Die großen, unternehmerisch relevanten Ziele bleiben selbstverständlich beim AG bzw. dessen Erfüllungsgehilfen.

Ein Beispiel kann zur Veranschaulichung dienen:
Aufgrund einer rechtlichen Vorgabe ist z.B. ein Sicherheitssystem amtsweit einzurichten. Ziel wäre, dass ein Beschäftigter diese Aufgabe übernimmt und zu einem bestimmten Termin abgeschlossen hat. Qualität ist die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben. Dazu gibt man ihm Ressourcen (Personalzugriff, Geld) an die Hand und definiert Meilensteine / Berichtspflichten. Projektmanagement statt Geschäftsverteilungsplan.

Unternehmerische Kompetenzen blieben unangetastet.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5557 am: 04.08.2020 16:26 »
Das verdeutlicht doch nur, was ich ausgeführt habe: der AN wird für den Erfolg seines Tuns verantwortlich gemacht und nicht dafür, daß er Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang erbringt. Damit wechselt der Charakter des Verhältnisses vom Dienstvertrag zum Werkvertrag. Hinzu tritt noch, daß der AG mit der Ressourcenausstattung erheblichen Einfluß auf Erfolg oder Mißerfolg hat, während er einen Teil des unternehmerischen Risikos auf den AN abgewälzt hat.

Dienstbeflissen

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5558 am: 04.08.2020 16:39 »
Ich wäre auch eher ein Fan von einer Revolution statt Evolution des Arbeitszeitmodells, da Arbeitszeit / Anwesenheit nichts über Arbeitsleitung aussagt. Führen durch Ziele wäre da zeitgemäßer. Dies wären dann aber zu viele Wünsche für einen Tarifvertrag im öD.

Solange man nicht beim REWE an der Kasse, bei VW am Band steht, oder aber im Kundendienst tätig ist, geht das sehr gut und wird hier (ein großer AG im öD) auch bereits gelebt.
Mir ist es als Abteilungsleiter egal, von wo und auf welche Weise meine MA ihre Aufgaben erledigen, solange diese erledigt werden. Der Erfolg der Abteilung und die Zufriedenheit der MA spricht dabei für sich.

Anwesenheitskultur mach es lediglich den Führungskräften einfach, da diese dann häufig nur noch die Anwesenheit kontrollieren und nicht unbedingt die Arbeitsergebnisse. Das ist aber deutlich schwieriger.

Spid

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« Antwort #5559 am: 04.08.2020 16:48 »
Zwischen Arbeitszeit und Anwesenheitszeit besteht ja - auch rechtlich - vielfach ein himmelweiter Unterschied. Wer auf die Arbeitszeit im vereinbarten Umfang abstellt, stellt ja nicht gleichzeitig darauf ab, daß diese auch in Anwesenheit erbracht werden müßte.

Dienstbeflissen

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5560 am: 04.08.2020 16:58 »
Sag ich ja. Wenn einer meiner MA meint eisessend um die Alster gehen zu müssen, weil er dabei besser Überlegen kann wie aktuelle Aufgaben womöglich zu lösen sind, so wäre dies auch Arbeitszeit.

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5561 am: 04.08.2020 17:01 »
Das verdeutlicht doch nur, was ich ausgeführt habe: der AN wird für den Erfolg seines Tuns verantwortlich gemacht und nicht dafür, daß er Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang erbringt. Damit wechselt der Charakter des Verhältnisses vom Dienstvertrag zum Werkvertrag. Hinzu tritt noch, daß der AG mit der Ressourcenausstattung erheblichen Einfluß auf Erfolg oder Mißerfolg hat, während er einen Teil des unternehmerischen Risikos auf den AN abgewälzt hat.

Nicht zwingend. Die Ergebnisverantwortung bleibt weiterhin beim AG, der sich über die Zielerreichung regelmäßig berichten lässt und unternehmerisch eingreifen kann. Somit kann auch auch z.B. steuernd auf die Ressourcenausstattung einwirken.

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5562 am: 04.08.2020 17:03 »
Anwesenheitskultur mach es lediglich den Führungskräften einfach, da diese dann häufig nur noch die Anwesenheit kontrollieren und nicht unbedingt die Arbeitsergebnisse. Das ist aber deutlich schwieriger.

Anspruch an Führungskräfte sollte es aber sein, die Arbeitsergbnisse im Blick zu haben. Anwesenheitskontrolle lässt sich automatisieren ;)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5563 am: 04.08.2020 17:09 »
Sag ich ja. Wenn einer meiner MA meint eisessend um die Alster gehen zu müssen, weil er dabei besser Überlegen kann wie aktuelle Aufgaben womöglich zu lösen sind, so wäre dies auch Arbeitszeit.

Eben. Sofern sein Job nicht darin besteht, irgendwo auf Kunden zu warten oder/und ein Telefon zu bewachen, ist das egal.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #5564 am: 04.08.2020 17:11 »
Das verdeutlicht doch nur, was ich ausgeführt habe: der AN wird für den Erfolg seines Tuns verantwortlich gemacht und nicht dafür, daß er Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang erbringt. Damit wechselt der Charakter des Verhältnisses vom Dienstvertrag zum Werkvertrag. Hinzu tritt noch, daß der AG mit der Ressourcenausstattung erheblichen Einfluß auf Erfolg oder Mißerfolg hat, während er einen Teil des unternehmerischen Risikos auf den AN abgewälzt hat.

Nicht zwingend. Die Ergebnisverantwortung bleibt weiterhin beim AG, der sich über die Zielerreichung regelmäßig berichten lässt und unternehmerisch eingreifen kann. Somit kann auch auch z.B. steuernd auf die Ressourcenausstattung einwirken.

Wenn also nicht ein bestimmtes Werk als Gegenleistung vereinbart wird, was ist dann die Konsequenz des Scheiterns?