Da besteht kein Unterschied. Der AN ist nicht für den Erfolg verantwortlich, er muß lediglich unter angemessener Anspannung seiner Kräfte daran arbeiten. Ob das zum Erfolg führt oder nicht, ist ein reines AG-Problem.
Aber kann an dem Erfolg gemessen werden und der AG kann doch, wenn die Zielvereinbarungen nicht erreicht werden, von eine Minderleistung ausgehen, da ja der AN bei der Vereinbarung zugestimmt hat, dass er diese Ziele erreicht, durch lediglich einer Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang.
So zumindest würde ih c mir so etwas vorstellen.
Wenn dann der AN die Zielvereinbarung in 70% der Zeit erreicht, dann kann er halt 30% der Zeit mit schaukeln seiner Arme oder anderes auffüllen.
Bei meinem AG wird nämlich nichts "vereinbart". Sondern die Ziele komplett fertig ausgearbeitet vorgelegt, mit der Pflicht, dieses Zielblatt als AN zu unterschreiben
Worin besteht die Pflicht?
Was passiert, wenn du entsprechend diesen Wisch korrigierst?