Was Ihr hier für den kommunalen Baubereich schildert, kann ich aus eigener Erfahrung in engen Grenzen nachvollziehen. Für den Bereich des Bundes kann ich dagegen darauf verweisen, dass rund 300 Einrichtungen mit Bauabteilungen, die sich ähnlich wie Ihr kritisch zur mangelnden Rekrutierungseignung des TVöD-Entgeltrahmens eingelassen hatten, außerstande sahen, dieses Problem anhand von Fallzahlen zu dokumentieren, so dass es im Zuge der Verhandlung von Ausnahmeregelungen (Zulagengewährung) mit dem BMI hätte angeführt werden können. Das macht mich skeptisch, dass es tatsächlich ein flächendeckendes Probldm ist. Dass hier und da mal jemand zwecks Gehaltsverdopplung ein Amt verlässt, wird in Kauf zu nehmen sein.