Die Arbeitgeber müssen bzw. mussten den § 12 nicht kündigen, um seinen Inhalt zu ändern. Eine Kündigung ist nur notwendig, wenn eine Seite etwas ändern möchte. Einvernehmlich, also mit Zustimmung der anderen Partei, sind Änderungen hingegen immer möglich.
Siehe z.B. das Einfrieren der Jahressonderzahlung als Ergebnis der Tarifrunde 2016. Niemand hatte diese Vorschrift gekündigt, aber sie wurde geändert, weil - leider - auch die Gewerkschaften damit einverstanden waren.
Prinzipiell könnte das auch beim § 12 drohen. Auch die Länder wollen bekanntlich seit längerem die Regelung zum Arbeitsvorgang ändern. Und wenn einer vorprescht, zieht der nächste bekanntlich nach.