Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1243315 times)

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #765 am: 24.12.2019 10:53 »
WasDennNun: es ging ursächlich nicht um Lösungsmöglichkeiten bzw. Verursachern für die "Überlastung" von Mitarbeitern, sondern um die Einstellung zu einer Arbeitszeitverkürzung und der damit verbundenen, möglicherweise erhöhten Auslastung, die dann nicht 150 %, sondern 155 % beträgt.




Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #766 am: 24.12.2019 11:05 »
Inwiefern? Der TB ist zur Erbringung von Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten zeitlichen Umfang sowie zur Ableistung zeitgerecht angeordneter und entsprechend zu vergütenden Arbeitsstunden verpflichtet. Ob das für das Produkt genügt, ist Verantwortung des AG. Nicht genug Personal: AG-Problem. Arbeit bleibt liegen: AG-Problem. Menschen sterben: AG-Problem. So einfach ist das.

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #767 am: 24.12.2019 13:21 »
Hätte ich etwas Gegenteiliges beihauptet?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #768 am: 24.12.2019 13:23 »
Also erhöht sich keine Auslastung des einzelnen TB - es sei denn, er ließe es zu.

was_guckst_du

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #769 am: 24.12.2019 17:54 »
...und genau da liegt das Problem...der einzelne TB nimmt die Erhöhung der Belastung zumeist klaglos hin...aus falsch verstandener Leistungsbereitschaft oder Loyalität gegenüber AG und Kollegenschaft...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #770 am: 25.12.2019 12:23 »
WasDennNun: es ging ursächlich nicht um Lösungsmöglichkeiten bzw. Verursachern für die "Überlastung" von Mitarbeitern, sondern um die Einstellung zu einer Arbeitszeitverkürzung und der damit verbundenen, möglicherweise erhöhten Auslastung, die dann nicht 150 %, sondern 155 % beträgt.
Jetzt verstehe ich wo mein verständiges lesen fehlt. (Allerdings habe ich in der obigen Kommunikation ein Problem mit deinem verständigen schreiben, gefühlt Widersprichst du dich, aber das mag an mir liegen)
Kurz gesagt es ging um Menschen, die freiwillig ohne Entgelt Mehrarbeitleisten und nicht willens sind dieses zu ändern, sondern es hinnehmen und das Versagen des AGs unterstützen?
Offen ist die Frage: Wessen Pflichtaufgaben?

Wenn ein AN sich eigenständig dazu entschließt permanent 150% Arbeitsleistung zu erbringen (ich gehe mal davon das es sich nicht um angeordnete Mehrarbeit dreht) und nicht handelt, ist er selber Schuld und wenn er beschließt dieses auf 155% zu erhöhen, ist es auch seine Entscheidung.

Und wenn eine Intensivstation oder eine Pflegeheim zu wenige Personal hat, dann dürfen sie diese Betten nicht belegen. Und wenn deswegen Mensche sterben dann muss man es zum Skandal machen, dass der AG wissentlich nicht gegengesteuert hat (z.B. mit angeordneten Überstunden, bessere Bezahlung, aktives Mitarbeiter anwerben)
Und genau auf dieses Problem, was wasguckstdu auf den Punkt bringt, habe ich hinweisen wollen.

Ansonsten allen weiterhin ein Frohes Fest und dicke Bäuche.

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #771 am: 25.12.2019 17:57 »
Finde den Fehler: wenn ich von Auslastung schreibe, bedeutet es, daß selbstredend von den 150 % jene Aufgaben, die 100 % übersteigen, nicht erledigt werden (können).

Also was soll es einen in der Lage bekümmern, wenn man z. B. eine tarifliche Option auf 38 Stunden pro Woche nutzen würde. Es ist weiterhin Dienst nach Vorschrift.

(und selbstredend ist der AG verpflichtet, immer nur maximal 100 % zuzulassen)

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #772 am: 25.12.2019 18:46 »
Finde den Fehler: wenn ich von Auslastung schreibe, bedeutet es, daß selbstredend von den 150 % jene Aufgaben, die 100 % übersteigen, nicht erledigt werden (können).
Richtig, und das kann den AN doch wumpe sein. Und wenn es dann 155% sind ebenfalls. Den AN kann es eben egal sein, ob 50% oder 55% liegen bleibt.

Wenn Leute ihre Arbeit verdichten lassen und dies sie stört, dann ist es doch nur ein selbstgemachtes Problem.
Zitat
Also was soll es einen in der Lage bekümmern, wenn man z. B. eine tarifliche Option auf 38 Stunden pro Woche nutzen würde. Es ist weiterhin Dienst nach Vorschrift.
Richtig, es kann einen Wumpe sein, sofern man sich die Probleme des AG nicht zu eigen macht.
Wenn ich mich entscheide diese 2h weniger zu arbeiten und mich gleichzeitig entscheide trotzdem die gleiche Wochenarbeit zu erbringen, dann ist es eine freie und nicht eine vom AG erzwungende Entscheidung.

Bei dir klingt es so, als ob diese Menschen (vom AG oder aus sich selbst heraus) dazu gezwungen werden, die gleichen Aufgaben in kürzerer Zeit zu erbringen.
Wenn dem so ist, dann müssen sich diese Menschen dagegen wehren.

Und welche und wessen Pflichtaufgaben sind es nun, von denen du oben gesprochen hast?

BAT

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #773 am: 26.12.2019 10:30 »
Ich spreche bei uns in der Kreisverwaltung vor allem vom Wohngeld, der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, der Grundsicherung nach SGB XII sowie der derzeitigen Änderungen im Teilhabegesetz. Alles Pflichtaufgaben, während wir gleichzeitig bei freiwilligen Aufgaben sehr aktiv sind und dies nicht zurückfahren.

Also Aufgabenzuwachs, wo vorher schon eine Auslastung von mindestens 100 % war. Ohne ausreichend neues Personal. Viele können damit umgehen. Aber nicht alle. Das Ausfallen von massiv Leuten wegen Burn-out habe ich fast 30 Jahren öd noch nicht erlebt. Weil das jetzt inzwischen teils zwei, drei Jahre so geht.

Dennoch mein Gegenargument zu den Stimmen, die eine Arbeitsverdichtung bei einer 37-, oder 38-Stunden fürchten: das macht den Weihnachtsbraten nicht fett. Und die Eierschaukler, die es auch nicht gibt, sind dann halt mit 70, statt mit 65 Prozent ausgelastet.

Frohes Fest

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #774 am: 26.12.2019 11:07 »
Ich spreche bei uns in der Kreisverwaltung vor allem vom Wohngeld, der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, der Grundsicherung nach SGB XII sowie der derzeitigen Änderungen im Teilhabegesetz. Alles Pflichtaufgaben, während wir gleichzeitig bei freiwilligen Aufgaben sehr aktiv sind und dies nicht zurückfahren.

Also Aufgabenzuwachs, wo vorher schon eine Auslastung von mindestens 100 % war. Ohne ausreichend neues Personal. Viele können damit umgehen. Aber nicht alle.
Und genau das meine ich ja. Wenn zusätzlichen Aufgaben auf die SB zu kommen, dann ist es ein leichtes den Vorgesetzten (besser dem AG) zu sagen: Ich kann die Anträge von Wohngeld, etc. nicht prüfen sondern nur noch durchwinken. Denn wenn ich vorher 10 min pro Wohngeld Antrag hatte, habe ich jetzt nur noch 5, da ich die anderen 5 für Grundsicherung benötige (mal so als Argumentationsbeispiel).
Das wäre dann keine Arbeitsverdichtung, sondern das Niveau der Arbeit würde sogar sinken.
Zitat
Das Ausfallen von massiv Leuten wegen Burn-out habe ich fast 30 Jahren öd noch nicht erlebt. Weil das jetzt inzwischen teils zwei, drei Jahre so geht.
Und genau diesen Menschen sollte der PR schützen und die Kollegen die es anders machen denen unter die Armee greifen und ihnen erklären, dass sie sich nicht diese Schuhe anziehen dürfen, sondern alle gemeinsam Überlastanzeigen schreiben um zu dokumentieren, dass da was schief läuft und Steuergelder verschwendet werden. zur Not gibt man der Aufsichtbehörde nen Tipp.
Ein Vorteil wäre noch: Die Gerichte hätten weniger Arbeit die dann falsch ausgestellten Bescheide zu überprüfen, denn wenn die Menschen mehr bekommen als ihnen zu steht, dann werden sie nicht klagen.
Und wenn der Verantwortliche Vertreter der Gemeinde aufgrund dünner Personaldecke das zu lässt, dann müßte er verklagt werden.
Aus eigene Erfahrung (ich betreue privat einige Zuwendungsempfänger) habe ich schon unsäglich falsche, verzögerte Bescheide (und deren Widersprüche) erlebt, die flugs korrigiert wurden, als das Sozialgericht ins Spiel kam.
Da haben sich diese Sachbearbeiter ihren Burn Out leider selbst gebaut (4x soviel Kommunikation als notwendig), und davor sollte man sie schützen.
Zitat
Dennoch mein Gegenargument zu den Stimmen, die eine Arbeitsverdichtung bei einer 37-, oder 38-Stunden fürchten: das macht den Weihnachtsbraten nicht fett. Und die Eierschaukler, die es auch nicht gibt, sind dann halt mit 70, statt mit 65 Prozent ausgelastet.

Frohes Fest
Richtig, die einen kompensieren es, weil sie zügiger arbeiten (weil sie Bock drauf haben), die anderen lassen ein paar Dinge liegen (weil sie es dürfen), die dritten werden Panisch und kriegen Burn Out (weil sie grundsätzlich mit der Arbeit überfordert sind und nicht weil jetzt drei Wochenstunden Arbeitszeit in der Abteilung fehlt) und der PR rechnet aus, dass eine Vollzeitkraft im Amt fehlt und weißt den AG darauf hin, dass er gegensteuern muss, da ansonsten Arbeit liegen bleibt oder die Qualität sinkt.

Also alles Palletti, auch dir noch ein frohes Fest und guten Rutsch.

BAT

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« Antwort #775 am: 26.12.2019 11:16 »
Wenn man in Absprache mit nicht subalternem Führungspersonal Anträge nur noch durchwinkt, liegt eine niedrigere Eingruppierung in der Entgelttabelle nahe. Auf diese Problematik habe ich bereits mehrfach hingewiesen, zumal dieser Zustand - wie gesagt - nicht mehr vorübergehend ist.

Das Problem ist zudem viel mehrdimensionaler. So gehen uns in der Refinanzierung monatlich Beträge im sechsstelligen Bereich durch Verwirkung und Verjährung verloren.

Aber das ist dann wahrlich kein Problem mehr der Verhandlungen zum TVÖD 2020:-)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #776 am: 26.12.2019 11:47 »
Mir erschließt sich das Problem für den AN nicht. Ob der AG seine Pflichtaufgaben erfüllt oder sein Beitragspotenzial ausschöpft oder ob Antragsteller ihr Wohngeld erhalten oder mit der Bearbeitungsdauer zufrieden sind, ist doch einzig und allein Problem des AG. Der AN erfüllt einfach nur seinen Arbeitsvertrag.

WasDennNun

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« Antwort #777 am: 26.12.2019 12:30 »
Wenn man in Absprache mit nicht subalternem Führungspersonal Anträge nur noch durchwinkt, liegt eine niedrigere Eingruppierung in der Entgelttabelle nahe. Auf diese Problematik habe ich bereits mehrfach hingewiesen, zumal dieser Zustand - wie gesagt - nicht mehr vorübergehend ist.
Nö, dazu müßte ja der AG die auszuübenden Tätigkeiten ändern  ;D, macht er aber nicht. Und wenn der AN dem subalternem Führungspersonal mitteilt, das er jetzt die Fälle schneller bearbeitet und darunter die Qualität leidet, dann ist das nicht eingruppierungs relevant. Alternativ lässt er ja die Fälle liegen und weißt die Antragsteller darauf hin, dass aufgrund der vom AG gewünschte Unterbesetzung die Fälle liegen bleiben.
Zitat
Das Problem ist zudem viel mehrdimensionaler. So gehen uns in der Refinanzierung monatlich Beträge im sechsstelligen Bereich durch Verwirkung und Verjährung verloren.
Deswegen sollten man als AN seine Arbeit ja auch wichtig nehmen und die Aufsichtsbehörden darüber informieren (und zur Not als Whistleblower die Öffentlichkeit).
Mir erschließt sich das Problem für den AN nicht. Ob der AG seine Pflichtaufgaben erfüllt oder sein Beitragspotenzial ausschöpft oder ob Antragsteller ihr Wohngeld erhalten oder mit der Bearbeitungsdauer zufrieden sind, ist doch einzig und allein Problem des AG. Der AN erfüllt einfach nur seinen Arbeitsvertrag.
Nun, rechtlich korrekt, aber oh wunder, es arbeiten dort Menschen, die nicht so professionell mit dem Problem umgehen, sondern Mitgefühl haben, wenn Menschen aufgrund dieses Versagens der Verwaltung obdachlos werden oder hungern müssen, dann leiden diese Menschen halt mit.
Und das zu verstehen, fällt ja nicht jedem leicht, aber selbst Ebenezer Scrooge hat ja zur Weihnachtszeit eine Erleuchtung bekommen.
Es ist nie zu spät, ein erleuchtetes Rest-Fest wünsch ich allen.

armerknecht

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« Antwort #778 am: 26.12.2019 13:24 »
Ich wünsche mir das die Verhandler am Tisch , die für die Arbeitnehmerseite stehen, berücksichtigen das im Jahr 2021 eine Mehrbelastung? durch die CO2 Abgabe eventuell? einige? trifft und wie die Medien berichten quaken die Krankenkassen das die Kassen leer sind, waren die vor kurzen nicht noch prall gefüllt ? und wir haben Vollbeschäftigung aktuell ? und die müssten doch überlaufen. Welcher Hammer kommt da auf uns zu , mit welchen Mehrabgaben hat man da zu rechnen? langt da ein Tarifabschluss überhaupt der eine 3 vor dem Komma hat (bei 12 Monaten Laufzeit), also Inflation + CO2 + Energie + Mietsteigerungen + Krankenkasse...

Spid

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« Antwort #779 am: 26.12.2019 13:26 »
Mir erschließt sich das Problem für den AN nicht. Ob der AG seine Pflichtaufgaben erfüllt oder sein Beitragspotenzial ausschöpft oder ob Antragsteller ihr Wohngeld erhalten oder mit der Bearbeitungsdauer zufrieden sind, ist doch einzig und allein Problem des AG. Der AN erfüllt einfach nur seinen Arbeitsvertrag.
Nun, rechtlich korrekt, aber oh wunder, es arbeiten dort Menschen, die nicht so professionell mit dem Problem umgehen, sondern Mitgefühl haben, wenn Menschen aufgrund dieses Versagens der Verwaltung obdachlos werden oder hungern müssen, dann leiden diese Menschen halt mit.
Und das zu verstehen, fällt ja nicht jedem leicht, aber selbst Ebenezer Scrooge hat ja zur Weihnachtszeit eine Erleuchtung bekommen.
Es ist nie zu spät, ein erleuchtetes Rest-Fest wünsch ich allen.

Wem eine gesunde emotionale Distanz zu Fremden fehlt, hat mit der Leistungsverwaltung wohl die falsche Branche zur Berufsausübung gewählt.