Autor Thema: Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung  (Read 1239760 times)

caaaaalu

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3390 am: 31.03.2020 21:10 »
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 5 Ruhezeit
§ 15 Bewilligung, Ermächtigung

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3391 am: 31.03.2020 21:20 »
Und wie sollen außerhalb von BT-K und BT-B 24h-Dienste rechtskonform zustandekommen? Wo ist da Deine Ausnahme?

caaaaalu

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3392 am: 31.03.2020 21:42 »
Mh?! Es geht mitnichten darum, die Dienstzeit bzw. Stunden zu verkürzen, sondern darum, dass alle! Stunden auch bezahlt werden, egal bei welchem Dienstplanmodell. Und im besten Fall für jede Stunde über den 39h mit 120%.

Da, wo es 24h Dienste gibt, ist dies durch Betriebsvereinbarungen geregelt.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3393 am: 31.03.2020 22:23 »
Die sind nur aufgrund tariflicher Ermächtigung möglich - und eine solche besteht nur bei dringenden betrieblichen Gründen, siehe §6 Abs. 4 TVÖD. Dringende betriebliche Gründe sind nur solche, welche nicht ständig, sondern nur ausnahmsweise bestehen - sonst wären sie nicht dringend.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3394 am: 01.04.2020 08:02 »
Dein Berufstand hat das Problem dass er sich zu wichtig nimmt und nichts den Bach runter gehen lassen will.

Das nutzen gewiefte AGs halt aus.
Der Berufsstand ist wichtig!
Und in dem Berufsstand arbeiten oft Menschen die es mit sich machen lassen.
Ja, nun, die Gesetze und vor allem der scheiß Tarifvertrag, über den wir hier jetzt gerade sprechen, geben es doch her.
Nein, das stimmt nicht! Sie geben es nicht her. Ihr fordert halt nicht das Geld ein was euch zusteht.
Wenn ihr während der Bereitschaft etwas arbeitet, dann ist es doch keine Bereitschaft.
Und wenn ihr während der Bereitschaft freiwillig das Klo putzt, dann mach ihr das freiwillig. Wenn der AG sagt: Klo putzen, dann hat er für diese Zeit dir das volle Entgelt zu zahlen (Egal ob Rettungssani oder Feuerwehrmann).
Oder ist das anders für Euch tariflich oder arbeitsrechtlich definiert
Und wenn du über dein Wochensoll kommst mit deiner Arbeit, dann sind es angeordnete Überstunden die tariflich mit den von dir geforderten Zuschlag bezahlt werden.
Oder ist das anders für Euch tariflich oder arbeitsrechtlich definiert?
Zitat
"Wer er mit sich machen lässt.." - was willst du machen? Den Dienst verweigern?
Ja, genau das!!! Ein Zugführer, der einfach mal im Bahnhof anhält und aussteigt und nachhause geht, weil seine Zeit überschritten ist, dem kann der AG nichts, insbesondere wenn er den AG vorher darüber informiert, dass er ab Zeitpunkt X am Ort Y nicht mehr arbeiten darf und dort bitte Ersatz zu stehen hat.
 und er bekommt dann die Aufmerksamkeit die im zusteht.
Ja, man kann das machen, alles schon erlebt.
Natürlich nicht, wenn gerade jemand im Rettungswagen liegt, aber wenn der abgeliefert wurde, einfach Wagen stehen lassen und nach hause fahren, schon mal probiert?

Mh?! Es geht mitnichten darum, die Dienstzeit bzw. Stunden zu verkürzen, sondern darum, dass alle! Stunden auch bezahlt werden, egal bei welchem Dienstplanmodell. Und im besten Fall für jede Stunde über den 39h mit 120%.

Da, wo es 24h Dienste gibt, ist dies durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Wenn du einen 24h Dienst hast, dann wirst du sicherlich nicht 24 h arbeiten!
Und falls doch, dann sorge dafür, das jede Stunde auch als Arbeitszeit gilt. Wenn da jedoch Bereitschaftszeit dabei ist, dann ist diese Zeit eben anders zu bewerten.
Und während des Bereitschaftsdienstes, müsst ihr nichts! für den AG machen, nur innerhalb von kürzester Zeit wieder in den Arbeitsmodus wechseln, mehr nicht.
(und ich werde das Gefühl nicht los, dass da bei euch keine ausreichende Trennschärfe ist)
Es ist doch so, dass ihr in der Zeit wo ihr Bereitschaft habt (als mache könnt was ihr wollt, aber nicht wo ihr wollt) ihr 25% / 50% Zeitanteile bekommt, oder? Und du möchtest für diese Zeit wo du Skat spielst 100% haben? Habe ich dich da richtig verstanden?
Ich bin da echt kein Tarifexperte, aber wenn du da Änderungen willst, dann zeige doch mal auf, wo ihr benachteiligt werdet.

Wenn es jedoch nur daran liegt, dass ihr nicht bekommt was euch zusteht, dann kann auch eine tarifliche Änderung da nicht helfen, da müsst ihr dann schon selber ran.

caaaaalu

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3395 am: 01.04.2020 09:51 »
Nein, das stimmt nicht! Sie geben es nicht her. Ihr fordert halt nicht das Geld ein was euch zusteht.
Zitat
Wenn ihr während der Bereitschaft etwas arbeitet, dann ist es doch keine Bereitschaft.
Und wenn ihr während der Bereitschaft freiwillig das Klo putzt, dann mach ihr das freiwillig. Wenn der AG sagt: Klo putzen, dann hat er für diese Zeit dir das volle Entgelt zu zahlen (Egal ob Rettungssani oder Feuerwehrmann).
Oder ist das anders für Euch tariflich oder arbeitsrechtlich definiert
Und wenn du über dein Wochensoll kommst mit deiner Arbeit, dann sind es angeordnete Überstunden die tariflich mit den von dir geforderten Zuschlag bezahlt werden.
Oder ist das anders für Euch tariflich oder arbeitsrechtlich definiert?
All dies ist ein recht komplexes Thema und bei weitem nicht so einfach, wie hier in Teilen dargestellt oder gar unterstellt wird. Kurz: Die Gesetze und der Tarif geben es so her, ob man sich das hier jetzt vorstellen kann oder nicht.

Ja, es gibt viele Leute im Rettungsdienst, die vieles mit sich machen lassen - so wie überall anders auch. Ich gehöre da eher nicht zu und hatte auch schon ein paar mal Kontakt mit einem Anwalt. Nur, wie bereits erwähnt, wird einem dann schnell klar (gemacht), dass die Realität eben nicht so einfach ist. Erst dann wird man mit diesen Ausnahmen der Ausnahmen konfrontiert, mit Lücken im Gesetz oder entsprechenden Formulieren im Tarif, so, dass am Schluss doch wieder fast alles, zumindest vieles, für den AG möglich ist.

"Wenn wir während der Bereitschaft arbeiten, dann ist das doch keine Bereitschaft." Stimmt. Um ein Zitat von dir vorweg zu nehmen:
Zitat
und ich werde das Gefühl nicht los, dass da bei euch keine ausreichende Trennschärfe ist
Genau. Die Bereitschaftszeit, bzw. "wann" diese ist, ist natürlich nicht definiert. Wenn wir arbeiten, IST keine Bereitschaftszeit (mehr), sondern eben angewiesene Arbeit. Entweder geht es raus zu einem Einsatz, man kümmert sich ums Fahrzeug, Geräte oder ähnliches.
Daher gibt es ja auch keine festen und geregelten Pausen. Wenn ein Alarm kommt, dann kommt ein Alarm. Dann wird alles stehen und liegen gelassen und das Fahrzeug rückt aus. Punkt.

Und selbst bei etwaigen Überschreitungen kommen dann Durchschnittsberechnungen ins Spiel. Es kann in 3 Diensten noch so viel gearbeitet werden - wenn dann wieder ein Dienst dabei ist, wo weniger los ist, dann "passt es doch". So ist es ja auch mit der wöchentlichen Arbeitszeit. Überzogen gesagt: Man kann in einer Woche auch 200 Stunden arbeiten - wenn man danach eine Woche frei hat, ist im 3-Monats-Durchschnitt doch alles wieder sauber.
Und daher ist dieses "ihr lasst es doch mit euch machen" - eben deutlich einfacher gesagt, als rechtlich durchgesetzt.


Zitat
Ja, genau das!!! Ein Zugführer, der einfach mal im Bahnhof anhält und aussteigt und nachhause geht, weil seine Zeit überschritten ist, dem kann der AG nichts..
Zitat
Ja, man kann das machen, alles schon erlebt.
Zitat
Natürlich nicht, wenn gerade jemand im Rettungswagen liegt, aber wenn der abgeliefert wurde, einfach Wagen stehen lassen und nach hause fahren, schon mal probiert?
Ein Zugführer wird idR nicht zu medizinischen Notfällen alarmiert. Der kann sicherlich ohne große Konsequenzen seinen Zug im Bahnhof abstellen.

Im "Status 6//Nicht Einsatzbereit" vom Krankenhaus zurück zur Wache fahren, obwohl das Fahrzeug sehr wohl Einsatzbereit ist, "nur" weil man bereits theoretisch im Feierabend ist, kann man versuchen. Habe ich auch schon gemacht und es gibt gewaltige Diskussionen und Ärger, sowohl mit den Vorgesetzten als auch mit der Leitstelle, die nun für eine gewisse Zeit ein Fahrzeug weniger zur Verfügung hat.
Und darüber hinaus muss man es mit seinem Gewissen vereinbaren können. Mitunter lehnt man gegenüber der Leitstelle also einen Notfalleinsatz ab (obwohl man gemäß Vertrag zu Überstunden verpflichtet ist) und ein Mensch kommt zu Schaden.
Ob du so was wirklich schon erlebt hast? Als Angehöriger, der Hilfe angefordert hat? Da fährt ein Rettungswagen seelenruhig an deinem Haus vorbei in den Feierabend und erst 10 Minuten später kommt ein anderes Fahrzeug mit Sondersignal angerast - vielleicht zu spät.
Und du würdest nicht gegen den Rettungsdienst klagen? Ich - ehrlich gesagt - schon. Und ob dann ein Richter den persönlichen Arbeitskampf höher gewichtet als ein Menschenleben?
Puuh.. deutlich fraglich. In der Situation will ich nicht stecken. Dann geht es nicht nur um die Arbeitszeit, dann geht es, wenn es hart auf hart kommt, um den eigenen Job und den Beruf. Wie es dann mit Regressforderungen aussehen kann, weiß ich nicht. Für 2h eher Feierabend? Mutig.

Und ja, genau das sind die juristischen Probleme, die man sehr wohl bedenken muss. Im Büro kann man nun mal einfacher den Stift fallen lassen.


Zitat
Wenn du einen 24h Dienst hast, dann wirst du sicherlich nicht 24 h arbeiten!
Die Dienstlänge spielt doch gar keine Rolle - egal ob 6h, 8h, 12h oder 24h Dienst.

Ich kann die Fragestellung nicht so ganz nachvollziehen. Natürlich arbeitet man nicht jede Minute - wie in den meisten anderen Jobs, gibt es mal ruhigere Phasen. Im Büro wird doch auch jede Stunde vergütet, egal, ob gerade was zu tun ist oder ob der Bildschirmhengst sich gerade in der Nase popelt, die Füße auf den Tisch legt oder Papierflieger bastelt. Dazu gibt es sogar noch geregelte Pausen.

Zitat
Und du möchtest für diese Zeit wo du Skat spielst 100% haben?

Exakt - ich möchte, so wie im Büro, für die komplette Anwesenheit bezahlt werden. Ob ich da jetzt Skat spiele oder auf dem Thorax eines Kindes rumdrücke, ist mir dabei egal.

Man könnte die Sache ja mal umdrehen - von den 39h wird für Angestellte im Büro jetzt 30% der Zeit als unbezahlte Bereitschaftszeit gewertet. Immerhin kann man kaum davon ausgehen, dass tatsächlich immer gearbeitet wird oder genug Arbeit auf dem Tisch liegt.
Derlei Forderung wird sicher Begeisterungsstürme (hier) auslösen.. oder etwa nicht? Zumindest scheint das Thema Kurzarbeit ja die reinste Freude zu verbreiten. Oder eher Angst? Wir werden sehen..


Zitat
Habe ich dich da richtig verstanden?
Ich bin da echt kein Tarifexperte, aber wenn du da Änderungen willst, dann zeige doch mal auf, wo ihr benachteiligt werdet.
Meine Vorschläge/Vorstellungen habe ich mehrfach genannt und ebenso auch die Arbeitsumstände/Benachteiligungen, sei es der niedrigere umgerechnete Stundenlohn oder die fehlenden Pausen etc.

Daraus ist ja eine mir nicht nachzuvollziehende Diskussion entstanden, von BK-K über Dienstlängen (die so gar nicht Thema waren..) und, und, und..  ??? :o
« Last Edit: 01.04.2020 10:08 von caaaaalu »

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3396 am: 01.04.2020 10:07 »
Du unterliegst ja bereits dem Irrtum, Bereitschaftszeit wäre unbezahlt. Da erübrigen sich Diskussionen.

Organisator

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3397 am: 01.04.2020 10:18 »
Exakt - ich möchte, so wie im Büro, für die komplette Anwesenheit bezahlt werden. Ob ich da jetzt Skat spiele oder auf dem Thorax eines Kindes rumdrücke, ist mir dabei egal.

Ernsthaft? Da kommen wir zurück zur flapsigen Aussage eines anderen Foristen - Augen auf bei der Berufswahl. Eine Bezahlung von Bereitschaftszeit wie Arbeitszeit ist aktuell nicht vorgesehen und es gibt keine Anzeichen (und Gründe dafür), dass es so kommen wird.


WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3398 am: 01.04.2020 11:03 »
"Wenn wir während der Bereitschaft arbeiten, dann ist das doch keine Bereitschaft." Stimmt. Um ein Zitat von dir vorweg zu nehmen:
Zitat
und ich werde das Gefühl nicht los, dass da bei euch keine ausreichende Trennschärfe ist
Genau. Die Bereitschaftszeit, bzw. "wann" diese ist, ist natürlich nicht definiert. Wenn wir arbeiten, IST keine Bereitschaftszeit (mehr), sondern eben angewiesene Arbeit. Entweder geht es raus zu einem Einsatz, man kümmert sich ums Fahrzeug, Geräte oder ähnliches.
Daher gibt es ja auch keine festen und geregelten Pausen. Wenn ein Alarm kommt, dann kommt ein Alarm. Dann wird alles stehen und liegen gelassen und das Fahrzeug rückt aus. Punkt.

Und selbst bei etwaigen Überschreitungen kommen dann Durchschnittsberechnungen ins Spiel. Es kann in 3 Diensten noch so viel gearbeitet werden - wenn dann wieder ein Dienst dabei ist, wo weniger los ist, dann "passt es doch". So ist es ja auch mit der wöchentlichen Arbeitszeit. Überzogen gesagt: Man kann in einer Woche auch 200 Stunden arbeiten - wenn man danach eine Woche frei hat, ist im 3-Monats-Durchschnitt doch alles wieder sauber.
Tariflich alles gut und in Butter, wo ist da tariflich dein Problem, dann ist doch alles gut: Du arbeitest eine Woche nicht bekommst aber vollen Lohn.
Außerdem wirst du bei 200h Arbeitszeit (nicht Anwesenheitszeit) in einer Woche mehr als eine Woche (~3 Wochen) frei haben! Oder aber du wirst vom AG betrogen. Soll ja vorkommen.
Da solltet ihr mal eure Zeiten korrekt erfassen....
Zitat
Und daher ist dieses "ihr lasst es doch mit euch machen" - eben deutlich einfacher gesagt, als rechtlich durchgesetzt.
Zitat
Ja, genau das!!! Ein Zugführer, der einfach mal im Bahnhof anhält und aussteigt und nachhause geht, weil seine Zeit überschritten ist, dem kann der AG nichts..
Zitat
Ja, man kann das machen, alles schon erlebt.

Zitat
Natürlich nicht, wenn gerade jemand im Rettungswagen liegt, aber wenn der abgeliefert wurde, einfach Wagen stehen lassen und nach hause fahren, schon mal probiert?
Ein Zugführer wird idR nicht zu medizinischen Notfällen alarmiert. Der kann sicherlich ohne große Konsequenzen seinen Zug im Bahnhof abstellen.

Im "Status 6//Nicht Einsatzbereit" vom Krankenhaus zurück zur Wache fahren, obwohl das Fahrzeug sehr wohl Einsatzbereit ist, "nur" weil man bereits theoretisch im Feierabend ist, kann man versuchen. Habe ich auch schon gemacht und es gibt gewaltige Diskussionen und Ärger, sowohl mit den Vorgesetzten als auch mit der Leitstelle, die nun für eine gewisse Zeit ein Fahrzeug weniger zur Verfügung hat.
Und darüber hinaus muss man es mit seinem Gewissen vereinbaren können. Mitunter lehnt man gegenüber der Leitstelle also einen Notfalleinsatz ab (obwohl man gemäß Vertrag zu Überstunden verpflichtet ist) und ein Mensch kommt zu Schaden.
Ob du so was wirklich schon erlebt hast? Als Angehöriger, der Hilfe angefordert hat? Da fährt ein Rettungswagen seelenruhig an deinem Haus vorbei in den Feierabend und erst 10 Minuten später kommt ein anderes Fahrzeug mit Sondersignal angerast - vielleicht zu spät.
Und du würdest nicht gegen den Rettungsdienst klagen? Ich - ehrlich gesagt - schon. Und ob dann ein Richter den persönlichen Arbeitskampf höher gewichtet als ein Menschenleben?
Puuh.. deutlich fraglich. In der Situation will ich nicht stecken. Dann geht es nicht nur um die Arbeitszeit, dann geht es, wenn es hart auf hart kommt, um den eigenen Job und den Beruf. Wie es dann mit Regressforderungen aussehen kann, weiß ich nicht. Für 2h eher Feierabend? Mutig.
Und wie sieht es mit Regressforderungen aus, wenn du deine Zeiten überschritten hast und ein Unfall baust?
Schon mal darüber nachgedacht eben genau das von deinen AG zu fordern:
Ende deiner geplanten Zeit wird überschritten wg. Einsatz.
Dann sitzt ja deine Ablösung irgendwo rum und wartet, dass du da hinfährst, kommst aber nie an, weil dauernd Einsätze sind? Dann wird halt die Ablöse per Taxi oder Beamen zum Einsatzort gebracht um dich abzulösen.
So what? Das kann man durchsetzen, wenn man wollte.
Das MUSS man durchsetzen, weil du ja irgendwann eine Gefahr für Leib und Leben bist. Wie fahrlässig ist das denn?

Tariflich ist so etwas natürlich keine Problem, weil diese Stunden ja 100% oder mehr bezahlte Stunden sind!
Zitat
Und ja, genau das sind die juristischen Probleme, die man sehr wohl bedenken muss. Im Büro kann man nun mal einfacher den Stift fallen lassen.
Wenn ich einen Fehler  mache oder zu früh den Bleistift fallen lasse, dann stehen die Anwälte auch vor der Tür und wollen die Millionen sehen.
Und wie oben beschrieben ist das ein organisatorisches Problem, kein juristisches, wenn du ankündigst, wo du den Patienten ablieferst, kann dort im Krankenhaus deine Ablöse auf dich warten und wenn du einen neuen Fall reingedrückt bekommst dann dort ebenfalls.

Du vermischte da die Dauer und länge deiner Abwesenheitszeit von Zuhause mit tariflicher Arbeitszeit und Überschreitung der zulässigen Zeiten.
Zitat
Zitat
Wenn du einen 24h Dienst hast, dann wirst du sicherlich nicht 24 h arbeiten!
Die Dienstlänge spielt doch gar keine Rolle - egal ob 6h, 8h, 12h oder 24h Dienst.

Ich kann die Fragestellung nicht so ganz nachvollziehen.
...

Zitat
Und du möchtest für diese Zeit wo du Skat spielst 100% haben?

Exakt - ich möchte, so wie im Büro, für die komplette Anwesenheit bezahlt werden. Ob ich da jetzt Skat spiele oder auf dem Thorax eines Kindes rumdrücke, ist mir dabei egal.
Wenn ich im Büro Skat spiele - während der Arbeitszeit - werde ich gekündigt.

Was du nicht begriffen hast, ist, dass du für jede Minute, die du da bist, Geld bekommst und schon jetzt für die komplette Anwesenheit bezahlt wirst.
Egal ob Skat spielend oder Thorax drückend. Das Entgelt ist nur unterschiedlich hoch.


Unabhängig davon gönne ich deinem Berufsstand durchaus eine höhere Entlohnung, nur damit das nicht falsch verstanden wird.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3399 am: 01.04.2020 11:06 »
Ernsthaft? Da kommen wir zurück zur flapsigen Aussage eines anderen Foristen - Augen auf bei der Berufswahl. Eine Bezahlung von Bereitschaftszeit wie Arbeitszeit ist aktuell nicht vorgesehen und es gibt keine Anzeichen (und Gründe dafür), dass es so kommen wird.
Es wäre aber vorstellbar eben Bereitschaftszeit und Arbeitszeit gleich zu vergüten, ist doch nur eine Frage des Stundenlohnes. Bereitschaft ist doch auch jetzt schon über Mindestlohn.
Das doofe ist nur, dass am Monatsende nicht mehr als jetzt dabei rauskommt.
« Last Edit: 01.04.2020 11:14 von WasDennNun »

caaaaalu

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3400 am: 01.04.2020 14:06 »
Du unterliegst ja bereits dem Irrtum, Bereitschaftszeit wäre unbezahlt. Da erübrigen sich Diskussionen.
Zitat von: WasDennNun
Was du nicht begriffen hast, ist, dass du für jede Minute, die du da bist, Geld bekommst und schon jetzt für die komplette Anwesenheit bezahlt wirst.
Egal ob Skat spielend oder Thorax drückend. Das Entgelt ist nur unterschiedlich hoch.
Spannend - wie hoch ist denn diese ominöse Vergütung der Bereitschaftszeit?  ???


Tariflich alles gut und in Butter, wo ist da tariflich dein Problem, dann ist doch alles gut: Du arbeitest eine Woche nicht bekommst aber vollen Lohn.
In dem Beispiel ging es darum, dass auch eine Wochenarbeitszeit deutlich über 48h möglich sind, also eine der bekannten Ausnahmen.
Was du jetzt als ansprichst ist lediglich der zeitliche Ausgleich - der "volle Lohn"/Entgelt laut Tabelle  hingegen bezieht sich dabei jedoch weiterhin nur auf 39h.


Zitat
Und wie sieht es mit Regressforderungen aus, wenn du deine Zeiten überschritten hast und ein Unfall baust?
Klar, diese Fragen sind nix neue und werden ständig gestellt. Die Antwort ist wieder komplex, denn es ist ein Gebilde aus Gesetzen und Vorschriften und wieder die Ausnahmen davon, denn im Durchschnitt ist an einzelnen Tagen wieder deutlich mehr möglich, als eigentlich maximal erlaubt etc.


Zitat
Schon mal darüber nachgedacht eben genau das von deinen AG zu fordern:
Ende deiner geplanten Zeit wird überschritten wg. Einsatz.
Dann sitzt ja deine Ablösung irgendwo rum und wartet, dass du da hinfährst, kommst aber nie an, weil dauernd Einsätze sind? Dann wird halt die Ablöse per Taxi oder Beamen zum Einsatzort gebracht um dich abzulösen.
So what? Das kann man durchsetzen, wenn man wollte.
Wenn es irgendwie machbar ist, wird dies ja schon gemacht. Es ist aber eher die seltene Ausnahme als die Regel, weil es eben ganz einfach nicht möglich ist. Da spielen so viele Faktoren mit rein - ob Einsatzort (kann ja auch Überregional sein), Zeit am Einsatzort (man ist auf dem Weg ins Krankenhaus, bevor die Folgeschicht überhaupt da ist), Art des Einsatzes (Sich während einer Reanimation um die Ablösung zu kümmern ist sportlich - das Leben des Patienten hat absoluten Vorrang), Nachbereitung etc. Mit einem Taxi in der verdreckten, blutigen, vollgekotzen oder MRSA-verseuchten Dienstkleidung zurück ist auch nicht möglich.

Und wenn der neue Einsatz noch innerhalb der normalen Dienstzeit kommt, kann man den ganz, ganz schlecht verweigern.Zumindest einen Notfall.

Insofern sind die Vorschläge eher ganz grobe Theorie als wirklich in der Praxis machbar und umsetzbar.


Zitat
Wenn ich im Büro Skat spiele - während der Arbeitszeit - werde ich gekündigt.
Willst du mir jetzt tatsächlich erzählen, dass du 100% der Zeit auf der Arbeit auch arbeitest?! Es gibt keinerlei Zeiten, wo mal nichts oder wenig zu tun ist? Kein schreiben von Nachrichten im Forum nebenher? Kein Whatsapp & co, nix?

Ich sage mal so: Unwahrscheinlich. SEHR unwahrscheinlich.


Spannend ist es auch, parallel die Diskussion über die Kurzarbeit zu verfolgen.
"Vorteile vom ÖD", "Wenig arbeiten",.. "90 oder 95% Gehalt bei bis u 0% Arbeit",..

Also, meine Damen und Herren, so sehr wie ich persönlich jedem hier ein möglichst hohes Gehalt wünsche - wenn ich dann dagegen die Argumentation hier lese(n muss), dann kann ich nur zu dem Schluss kommen: Für 0% Arbeitsleistung kann es auch nur 0% Gehalt geben. Wenn es keine Arbeit zur Zeit gibt, gibt es auch keinen Lohn. Als Ausgleich gibt es dafür ja auch viel Freizeit.  ::)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3401 am: 01.04.2020 14:21 »
Jede Stunde Bereitschaft wird mindestens wie eine halbe Stunde tarifliche Arbeitszeit vergütet, im Falle von Beschäftigten im Rettungsdienst nach Anhang zu §9 Abschnitt B Abs. 1 Satz 5 TVÖD.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3402 am: 01.04.2020 15:37 »
Spannend - wie hoch ist denn diese ominöse Vergütung der Bereitschaftszeit?  ???
Du weißt es nicht? siehe Spids Antwort.
Oder überspitzt gesagt: Wenn du in einer Woche 80 Stunden Skat spielst, weil du in Bereitschaft bist, dann bekommst du 100% deines Entgeltes ausgezahlt ohne gearbeitet zu haben.

Zitat
In dem Beispiel ging es darum, dass auch eine Wochenarbeitszeit deutlich über 48h möglich sind, also eine der bekannten Ausnahmen.
Was du jetzt als ansprichst ist lediglich der zeitliche Ausgleich - der "volle Lohn"/Entgelt laut Tabelle  hingegen bezieht sich dabei jedoch weiterhin nur auf 39h.
Der zeitliche Ausgleich ist kein Entgelt? Was ist es denn sonst? Bzw. wo ist denn das Problem?
Oder musst du 4 Wochen lang 48h Wochen (also Arbeitszeit, sprich 3x8 h arbeiten und 6x8h echte Bereitschaft zum Beispiel) und du bekommst dann nicht mehr ausgezahlt, oder dann eine Woche frei?

Zitat
Wenn es irgendwie machbar ist, wird dies ja schon gemacht. Es ist aber eher die seltene Ausnahme als die Regel, weil es eben ganz einfach nicht möglich ist.
doch ist es, man muss nur ausreichend überlappende Dienst planen. Also nicht dein Problem, sondern nur mangelnde Organisation.
Zitat
Da spielen so viele Faktoren mit rein - ob Einsatzort (kann ja auch Überregional sein), Zeit am Einsatzort (man ist auf dem Weg ins Krankenhaus, bevor die Folgeschicht überhaupt da ist), Art des Einsatzes (Sich während einer Reanimation um die Ablösung zu kümmern ist sportlich - das Leben des Patienten hat absoluten Vorrang), Nachbereitung etc.
Wieso du kümmern? Das muss die Dienststelle machen, also mangelnde Organisation.
Zitat
Mit einem Taxi in der verdreckten, blutigen, vollgekotzen oder MRSA-verseuchten Dienstkleidung zurück ist auch nicht möglich.
Auch da gibt es Dinge wie Dienstwagen zum Wechselort etc., ginge alles, wenn man als AG nur wollte.
Ach ja kostet Geld, aber das ist eben das Problem vom AG und nicht deins.
Zitat
Und wenn der neue Einsatz noch innerhalb der normalen Dienstzeit kommt, kann man den ganz, ganz schlecht verweigern.Zumindest einen Notfall.
Natürlich nicht dein AG soll ja nichts verweigern, er soll nur das frische Personal rausschicken, also auch hier ausreichend überlappende Dienste.
Zitat
Insofern sind die Vorschläge eher ganz grobe Theorie als wirklich in der Praxis machbar und umsetzbar.
Ja grobe Theorie, die ein AG nicht umsetzen muss, weil der Bedarf nicht da ist, da ja die MA es für ihn regeln.

Zitat
Zitat
Wenn ich im Büro Skat spiele - während der Arbeitszeit - werde ich gekündigt.
Willst du mir jetzt tatsächlich erzählen, dass du 100% der Zeit auf der Arbeit auch arbeitest?!
Nein, will ich nicht, ich spiele aber kein Skat beim arbeiten.
Zitat
Es gibt keinerlei Zeiten, wo mal nichts oder wenig zu tun ist? Kein schreiben von Nachrichten im Forum nebenher? Kein Whatsapp & co, nix?
Doch natürlich wie bei allen Arbeitnehmern gibt es so etwas. beim Rettungsdienst etwa nicht? 
Zitat
Ich sage mal so: Unwahrscheinlich. SEHR unwahrscheinlich.

caaaaalu

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Antw:Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung
« Antwort #3403 am: 01.04.2020 16:11 »
Du weißt es nicht? siehe Spids Antwort.
Offensichtlich nicht - aber vielleicht könnt ihr mir ja anhand einer Beispielrechnung zeigen, was gemeint ist:

Grundgehalt für ein Rettungsassistent, nehmen wir mal als Beispiel EG6 Stufe 4: 3019,78 €

Wie sollte jetzt auf der Abrechnung am Monatsende das Bruttogehalt aussehen bei 48h/Woche, wenn man andere Zulagen nicht beachtet?!  ???


Zitat
Oder musst du 4 Wochen lang 48h Wochen (also Arbeitszeit, sprich 3x8 h arbeiten und 6x8h echte Bereitschaft zum Beispiel) und du bekommst dann nicht mehr ausgezahlt, oder dann eine Woche frei?
Wie denn sonst? Bei 12h Schichten durchschnittlich 16x im Monat bzw. 4x pro Woche; mal mehr, mal weniger.  ???


editiert:
Zitat
Doch natürlich wie bei allen Arbeitnehmern gibt es so etwas. beim Rettungsdienst etwa nicht?
Mh - du beschäftigst dich also während deiner Vollarbeitszeit mit anderen Dingen?!  ??? :o

Spid

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« Antwort #3404 am: 01.04.2020 16:24 »
Was sind denn diese „48h“? Faktorisierte tarifliche Arbeitszeit in einer spezifischen Woche? Faktorisierte durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum? Unfaktorisierte Arbeitszeit?