Moin Moin,
ich habe, eine wohl alle Tarifverträge übergreifende, Frage.
Ich habe einen Fortbildungsantrag gestellt, der durch meinen direkten Vorgesetzten befürwortet und durch die Personalabteilung genehmigt wurde.
Nun teilt mir der Chef meines Vorgesetzten mit, das er meinen Antrag nachträglich abgelehnt hätte.
Ich habe um schriftliche Ablehnung unter Anlage der Mitbestimmung gebeten.
Das werde ich jedoch laut seiner Aussage nicht bekommen, es reiche, wenn er es mir (als höhere Instanz) telefonisch mitteilen würde,...
Ist er da auf dem Holzweg, oder ist meine Auffassung falsch, das ein schriftlicher Antrag im Falle eine Ablehnung auch schriftlich abgelehnt werden muss ?
Danke schon einmal im Vorraus